Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschift ist in Gegenwart des/der Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.
Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien finden sie hier.
Voraussetzungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift durch die Meldebehörde ist nicht in allen Fällen zulässig. Sie ist dann zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Nicht beglaubigt werden
- Unterschriften, die nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten)
- Unterschriften ohne zugehörigen Text
Der Beglaubigungsstempel ist unmittelbar neben oder unter der Unterschrift anzubringen. Es ist zu beachten, dass an den bezeichneten Stellen des vorzulegenden Schriftstückes der dafür benötigte Platz vorhanden ist.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass oder Identitätsausweis
- das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so kann eine bevollmächtigte Person das Schriftstück mit der geleisteten Unterschrift zusammen mit dem Identitätsausweis vorlegen, damit die Unterschrift beglaubigt wird.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 1,50 € je zu beglaubigender Unterschrift.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3232 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
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