Handwerkerparkausweis
Handwerksbetrieben aus Neuss, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht erteilt werden. Die Genehmigung ist derzeit gültig im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Rhein-Erft-Kreis Bergheim. Eine Ausweitung auf gesamt NRW befindet sich in Vorbereitung.
Für Einzelgenehmigungen für einen kürzeren Zeitraum wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner im Amt für Verkehrsangelegenheiten.
Voraussetzungen
Den im Folgenden näher definierten Handwerksbetrieben können besondere Parkerleichterungen für bestimmte Service- und Werkstattfahrzeuge im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf erteilt werden. Für die im Rhein-Kreis Neuss ansässigen Betriebe gilt der Ausweis zusätzlich im Rhein-Erft-Kreis Bergheim.
1. Berechtigte Handwerksbetriebe:
-Handwerksordnung Anlage A :
Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetz- und Bildhauer, Stuckateure, Maler- und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlegebauer, Klempner, Installateur- und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler und Glaser.
-Handwerksordnung Anlage B :
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Eisenflechter, Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger, Asphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und –schneider, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverleger, Einbau von genormten Baufertigteilen.
2. Fahrzeuganforderungen:
Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service– und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
- das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
- schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A4 versehen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Handwerkskarte
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Fahrzeuganforderungen
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Formulare
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
- Bei persönlicher Antragsstellung:
nach Möglichkeit sofort - Bei schriftlicher Beantragung:
circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit - Bei Antragsstellung per Fax:
circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit - Bei Antragstellung per E-Mail
circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
Was ist zu bezahlen?
Die Genehmigung kostet € 100,00 für ein Jahr.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Existenzgründer erhalten auf Nachweis in den ersten drei Jahren nach Betriebsgründung die Genehmigung zu einer verminderten Gebühr in Höhe von € 20,00 jährlich. Sie ist allerdings nur im Stadtgebiet Neuss gültig.
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3901 |
| Telefax | (02131) 90-2398 und 2490 |
| verkehrslenkung@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Rheinstr. 18 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss Amt für Verkehrsangelegenheiten Rheinstr. 18 41460 Neuss |






