Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.
Bitte beachten Sie
In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Neuss und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Andere Personen können Personen mit schriftlicher Vollmacht sein.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten.
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
Nein
Eine Befreiung von der Gebühr kommt in der Regel nicht in Betracht.
Ermäßigungen
Nein
Über Gebührenermäßigungen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung Ihrer besonderen persönlichen Verhältnisse entschieden.
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3244, -3257, -3258, -3222, -3224 und -3212 |
| Telefax | (02131) 90-2437 |
| auslaenderamt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Ausländerbehörde Markt 2 41460 Neuss |



