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Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken

Deutschkurs (ohne anschließendes Studium)

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln, der den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse zum Ziel hat. Der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindestens 18 Wochenstunden). Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Besuch einer allgemein bildenden Schule

Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vorher (normalerweise im Heimatland) erbracht worden sein. Ein Aufenthalt zum Besuch allgemein bildender Schulen wird daher nicht zugelassen. Ausnahmen können nur in besonders gelagerten Fällen zugelassen werden.

Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Zustimmung erteilt.

Voraussetzungen

  • Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden.
  • Für die Teilnahme an einem Deutschkurs
    Es handelt sich um einen Intensivsprachkurs.
  • Für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule
    Besondere Gründe liegen vor, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist.
  • Bei Minderjährigen
    Die zur Personensorge berechtigten Personen haben dem geplanten Aufenthalt zugestimmt.
Verweise
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