Reisepass (ePass)
Auf Grund einer EU-Richtlinie ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.11.2005 ein neuer Reisepass mit biometrischen Daten eingeführt worden. Der neue Reisepass enthält im Passvorderdeckel einen Chip, in dem das Gesichtsfeld des Passinhabers gespeichert ist. Zum 01.11.2007 traten nunmehr weitere Änderungen in Kraft. Bei Reisepässen, die ab dem 01.11.2007 beantragt werden, werden zusätzlich noch zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Dadurch soll der elektronische Pass ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit garantieren. Um diese Fälschungssicherheit zu gewährleisten, sind exakte Richtlinien der Internationalen zivilen Luftfahrtbehörde –ICAO– an die Beschaffenheit der Passbilder vorgegeben. Genaue Informationen darüber erhalten Sie über die Homepage der Bundesdruckerei www.bundesdruckerei.de. Die Fotogeschäfte in der Stadt Neuss sind ebenfalls informiert worden. Das Bundesinnenministerium hat die Passbehörden angewiesen, diese Richtlinien genauestens – auch im Interesse des Passinhabers – zu beachten.
Kinder müssen ab dem 26.06.2012 über ein eigenes Ausweisdokument verfügen. Eintragungen von Kindern im Reisepass eines Elternteils werden ab diesem Zeitpunkt ungültig und das Kind kann somit nicht mehr ohne eigenes Ausweisdokument grenzüberschreitend reisen. Der Reisepass des Elternteils selbst verliert dadurch nicht seine Gültigkeit.
Das Bürgeramt nimmt den Antrag auf und sendet ihn an die Bundesdruckerei. Der fertige Reisepass kann nach ca. 4 bis 5 Wochen an der Infotheke des Bürgeramtes abgeholt werden. Bitte den alten Reisepass bzw. den vorläufigen Reisepass (ggfs. Kinderreisepass) nicht vergessen.
Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden.
Bei der Beantragung sowie Abholung eines Reisepasses in den Bürgeramtsaußenstellen Holzheim und Norf gilt folgende Besonderheit:
Die Beantragung und die Abholung kann dort nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Terminabsprachen können für die Bürgeramtsaußenstelle Holzheim unter der Telefonnummer
02131/90- 8601 während der Öffnungszeiten
Montags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwochs 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstags 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
und für die Bürgeramtsaußenstelle Norf unter der Telefonnummer
02131/90- 8600 während der Öffnungszeiten
Montags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwochs 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
erfolgen.
Termine für die Bürgeramtsaußenstellen können n i c h t vom Bürgeramt in Neuss vergeben werden !!!
Wird der Reisepass innerhalb des genannten Bearbeitungszeitraumes benötigt, so muss zunächst ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden (zusätzliche Gebühr 32,–€ ). Dieser Reisepass wird innerhalb weniger Tage hergestellt. Da die Herstellungszeit von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, sollte zunächst im Bürgeramt nachgefragt werden, wann der Reisepass voraussichtlich abgeholt werden kann.
Erst wenn auch diese Möglichkeit aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass, der ein Jahr gültig ist, beantragt werden. Hinsichtlich des Passbildes müssen auch hier die Richtlinien der Internationalen zivilen Luftfahrtbehörde – ICAO – beachtet werden. Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und mitgenommen werden. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern behalten die bisherigen Reisepässe ihre Gültigkeit und können zur Einreise in jedes beliebige Land genutzt werden.
Reiseinformationen durch das Bürgeramt
Sofern das Bürgeramt Informationen zu Einreisebestimmungen für ein Land gibt, beruhen diese auf der Internetpräsentation des Auswärtigen Amtes bzw. den dem Bürgeramt vorliegenden Informationen.
Das Auswärtige Amt weist im Rahmen des Haftungsausschlusses auf folgendes hin:
„Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amtes. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.“
Eine Information über die jeweiligen Einreisebestimmungen durch das Bürgeramt ist daher immer unverbindlich und ohne Gewähr!
Eine verbindliche Information über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes kann nur die jeweilige Botschaft oder das zuständige Konsulat des betreffenden Landes geben.
Die hierfür zuständige Stelle (Botschaft oder Konsulat) können Sie in Ihrem Reisebüro erfragen oder aber unter „Länder- und Reiseinformation“ auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de abrufen
Voraussetzungen
Alle Deutschen, die in Neuss mit Hauptwohnung gemeldet sind, können einen Reisepass beantragen.
Ausnahme:
Hauptwohnsitz ist nicht Neuss, aber die Zustimmung zur Dokumentenausstellung der Passbehörde des Hauptwohnsitzes liegt vor .
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden:
- alter Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass (bei Antragstellung eines Kindes ggf. alter Kinderreisepass, das Kind muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung anwesend sein)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- das Familienbuch bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Nur der Antragsteller kann einen Antrag stellen, er kann sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Das heißt, dass das minderjährige Kind bei der Antragstellung zwecks Identifizierung anwesend sein muss. Allerdings kann eine Person durch Vollmacht beauftragt werden, den fertigen Reisepass abzuholen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Wird der Antrag nur von einem Erziehungsberechtigten gestellt, so ist eine schriftliche Vollmacht des anderen vorzulegen. In beiden Fällen haben sich die Erziehungsberechtigten durch Vorlage der Personalausweise/Reisepässe auszuweisen. Sollte eine Sorgerechtsregelung getroffen sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Bitte beachten:
Das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern haben mitgeteilt, dass seit dem 01.05.2006 der vorläufige, maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt wird.
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem Amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Seit dem 12.01.2009 muss sich jeder Deutsche mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen. Diese ist zwingend erforderlich und kann unter:
gebührenpflichtig beantragt werden.
Weitere Informationen zum Visa-Waiver-Programm gibt die Amerikanische Botschaft unter
Grundsätzlich gilt:
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen aller Länder bietet das Auswärtige Amt unter
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
In der Regel ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 bis 5 Wochen zu rechnen.
Bei der Abholung muss ein im Besitz befindlicher bisheriger Reisepass - unabhängig davon, ob dieser noch gültig oder schon ungültig ist - vorgelegt werden.
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt
- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
- ansonsten 59,– €
- zusätzliche Gebühr für Expresslieferung 32,- €
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag von 8.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-8601 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Bahnhofstr. 14 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Außenstelle Holzheim Bahnhofstr. 14 41460 Neuss |
| Öffnungszeiten | Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-8600 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Vellbrüggener Str. 29 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Außenstelle Norf Vellbrüggener Str. 29 41460 Neuss |
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3232 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Bürgeramt, Einwohnerangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |






