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Schwerbehindertenausweis - Ausweis für schwerbehinderte Menschen

Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und kann zweimal für weitere 5 Jahre verlängert werden. Ist der Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als 5 Jahre ausgestellt, ist die Verlängerung nur für 1 Jahr möglich.

Voraussetzungen

Vorliegen einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erstausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen sowie für die Änderung des Grades der Schwerbehinderung können Sie den hier abgestellten Antrag verwenden. Diesen Antrag senden Sie bitte mit allen erforderlichen Unterlagen und einem Lichtbild unmittelbar an den für Neusser Einwohner/innen zuständigen

Rhein-Kreis Neuss

Sozialamt/Schwerbehinderung

Auf der Schanze 4

41515 Grevenbroich.

 

Für die Verlängerung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen ist Ihr Bürgeramt zuständig.
Sollte auf dem Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei sein oder sich der Grad der Behinderung geändert haben, so legen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis für schwerbehinderte Menschen und ein neues Lichtbild vor. Ihre Unterlagen werden dem Rhein-Kreis Neuss zur Bearbeitung zugeleitet.

 

Den Verlust eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses oder Identitätsausweises und eines neuen Lichtbildes beim Bürgeramt anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu möglichst auch das Aktenzeichen Ihres Ausweises für schwerbehinderte Menschen mit.
Ihre Unterlagen werden dem Rhein-Kreis Neuss zur Ausstellung eines neuen Ausweises für schwerbehinderte Menschen zugeleitet.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Die Verlängerung sowie die Verlustmeldung des Ausweises für schwerbehinderte Menschen kann

  • persönlich
  • durch einen Bevollmächtigten
  • auch auf dem Postweg (mit einem formlosen schriftlichen Antrag)

erfolgen.

 

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Die Verlängerung des Ausweises erfolgt sofort.

Da eine Neubeantragung vom Rhein-Kreis Neuss vorgenommen wird, ist die genaue Bearbeitungsdauer hier nicht bekannt.

Was ist zu bezahlen?

Gebührenfrei

Kontakt

ÖffnungszeitenMontag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt)
Telefon(02131) 90-3232
Telefax(02131) 90-2399
E-Mailbuergeramt@stadt.neuss.de
HausanschriftMarkt 2
41460 Neuss
Fahrplanauskunft
BriefpostanschriftStadt Neuss
32 Bürger- und Ordnungsamt 
Bürgeramt, Einwohnerangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen

3221
Markt 2
41460 Neuss