Sehbehindertenhilfe für hochgradig Sehbehinderte
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind hochgradig sehbehinderte Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Dieser Personenkreis erhält vom Landschaftsverband Rheinland eine Hilfe von 77,– € monatlich. Voraussetzung ist, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) nicht als Einkommen gewertet. Diese Leistungen erhalten nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land NRW haben.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
Zusätzlich fügen Sie bitte den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder eine augenfachärztliche Untersuchung (Vordruck s. unter "Weiterführende Informationen") bei.
Wird der Antrag von einem Betreuer oder Bevollmächtigten gestellt, ist der Betreuerausweis bzw. die Vollmacht vorzulegen.
Bitte Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis nicht vergessen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3232 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Bürgeramt, Einwohnerangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |



