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Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Allgemeines
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck ist in der Regel ausgeschlossen. Der Aufenthaltszweck ändert sich in der Regel bei Wechsel des Studienganges, der Verlagerung des Studienschwerpunktes oder Hochschulart. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob für den anderen Zweck eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Die Studienbewerbung
Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens neun Monate erteilt werden.

Die Studienvorbereitung
Zu den studienvorbereitenden Maßnahmen zählen studienvorbereitende Sprachkurse sowie der Besuch eines Studienkollegs.

Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur in geringem Umfang erlaubt (90 ganze bzw. 180 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten). Der Lebensunterhalt muss unabhängig von Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit bestritten werden können. Bei einer Studienbewerbung wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ebenso im ersten Jahr des Aufenthaltes zu studienvorbereitenden Maßnahmen.

Voraussetzungen

  • Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. Infos...
  • Studienbewerbung - es muss gesichert sein, dass einer Studienaufnahme keine grundsätzlichen Hinderungsgründe entgegen stehen (fehlende schulische Voraussetzungen können hier nicht nachgeholt werden)
  • Studienvorbereitung - (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Studium - (bedingte) Zulassung durch eine Ausbildungseinrichtung

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

abhängig vom Ausbildungsstand

  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung zum Studium
  • (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Schulabschlusszeugnisse
  • für Studierende
    Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass das Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für die rechtzeitige Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.

Bei der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Gegebenenfalls und abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalles ist ein Visaverfahren vor der Einreise nach Deutschland erforderlich.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.

Was ist zu bezahlen?

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
100.- Euro bei einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
110.- Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
65.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
80.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Barzahlung


 

Befreiungen

Ja

Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Ermäßigungen

Ja

Für Minderjährige die Hälfte der Gebühr.

Kontakt

Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefon (02131) 90-3244, -3257, -3258, -3222, -3224 und -3212
Telefax (02131) 90-2437
E-Mail auslaenderamt@stadt.neuss.de
Hausanschrift Markt 2
41460 Neuss
Fahrplanauskunft
Briefpostanschrift Stadt Neuss
32 Bürger- und Ordnungsamt 
Ausländerbehörde

3222/1
Markt 2
41460 Neuss
Verweise
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