Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Allgemeines
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck ist in der Regel ausgeschlossen. Der Aufenthaltszweck ändert sich in der Regel bei Wechsel des Studienganges, der Verlagerung des Studienschwerpunktes oder Hochschulart. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob für den anderen Zweck eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.
Die Studienbewerbung
Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens neun Monate erteilt werden.
Die Studienvorbereitung
Zu den studienvorbereitenden Maßnahmen zählen studienvorbereitende Sprachkurse sowie der Besuch eines Studienkollegs.
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur in geringem Umfang erlaubt (90 ganze bzw. 180 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten). Der Lebensunterhalt muss unabhängig von Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit bestritten werden können. Bei einer Studienbewerbung wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ebenso im ersten Jahr des Aufenthaltes zu studienvorbereitenden Maßnahmen.
Voraussetzungen
- Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. Infos...
- Studienbewerbung - es muss gesichert sein, dass einer Studienaufnahme keine grundsätzlichen Hinderungsgründe entgegen stehen (fehlende schulische Voraussetzungen können hier nicht nachgeholt werden)
- Studienvorbereitung - (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
- Studium - (bedingte) Zulassung durch eine Ausbildungseinrichtung
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
abhängig vom Ausbildungsstand
- Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung zum Studium
- (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
- Schulabschlusszeugnisse
- für Studierende
Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass das Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für die rechtzeitige Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.
Bei der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gegebenenfalls und abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalles ist ein Visaverfahren vor der Einreise nach Deutschland erforderlich.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
100.- Euro bei einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
110.- Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
65.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
80.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Barzahlung
Befreiungen
Ja
Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Ermäßigungen
Ja
Für Minderjährige die Hälfte der Gebühr.
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3244, -3257, -3258, -3222, -3224 und -3212 |
| Telefax | (02131) 90-2437 |
| auslaenderamt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Ausländerbehörde Markt 2 41460 Neuss |



