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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.

Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dennoch muss während dieser Zeit der Lebensunterhalt auch ohne Aufnahme dieser Beschäftigung gesichert sein.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Ausbildung kommt ansonsten nur in Betracht, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, (zum Beispiel nach einer Eheschließung) oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt.

Eine praktische Tätigkeit nach Abschluss einer theoretischen Ausbildung kann je nach Eigenart des Ausbildungsganges erlaubt werden.

Voraussetzungen

  • Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden. Infos...
  • Sie haben das Studium erfolgreich abgeschlossen
Verweise
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