Aufenthaltserlaubnis zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist (eine besondere Arbeitserlaubnis durch die Agentur für Arbeit gibt es nicht mehr).
Wer nicht im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels ist, muss die Änderung des vorhandenen oder die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels beantragen.
Ob eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt wird, hängt auch davon ab, ob die Agentur für Arbeit eine erforderliche Zustimmung zu der Beschäftigung gibt.
Voraussetzungen
- Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels werden erfüllt Infos
- eine erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor
- alle sonstigen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (zum Beispiel eine Berufsausübungserlaubnis) sind vorhanden
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Nationalpass,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz,
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts,
- ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH - Stellenbeschreibung
- Arbeitsvertrag, Vorvertrag (wenn vorhanden)



