Wahlhelfer anmelden
Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?
Zur Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden können Sie als Wahlhelfer/in beziehungsweise Abstimmungshelfer/in tätig werden.
Voraussetzungen
Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt sein.
Erforderliche Unterlagen
keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Wie können Sie sich melden?
Schriftlich, eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion.
Sie können sich per Brief, Fax oder E-Mail bewerben (unabhängig vom Zeitpunkt).
Die Stadt Neuss zahlt für den Einsatz am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,-- Euro.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Etwa drei Monate vor der Wahl beziehungsweise Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3210 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Wahlen und Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |



