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Wahlhelfer anmelden

Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?

Zur Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden können Sie als Wahlhelfer/in beziehungsweise Abstimmungshelfer/in tätig werden.

Voraussetzungen

Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt sein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

 

Wie können Sie sich melden?

Schriftlich, eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion.

Sie können sich per Brief, Fax oder E-Mail bewerben (unabhängig vom Zeitpunkt).

Die Stadt Neuss zahlt für den Einsatz am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,-- Euro.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Etwa drei Monate vor der Wahl beziehungsweise Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Gebührenfrei

Kontakt

Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt)
Telefon (02131) 90-3210
Telefax (02131) 90-2399
E-Mail buergeramt@stadt.neuss.de
Hausanschrift Markt 2
41460 Neuss
Fahrplanauskunft
Briefpostanschrift Stadt Neuss
32 Bürger- und Ordnungsamt 
Wahlen und Abstimmungen

3221/4
Markt 2
41460 Neuss
Verweise
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