Aufenthaltserlaubnis (allgemein)
Es gibt ungefähr 60 verschiedene Zwecke, zu denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Das sind im Wesentlichen Aufenthalte
- zum Zweck der Ausbildung
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- aus familiären Gründen
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Des Weiteren gibt es besondere Aufenthaltsrechte (zum Beispiel Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche, Sonderrechte für Schweizer Staatsangehörige).
EU-Service
Für Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und- bürger und deren Familienangehörige, die aus einem nicht EU-Staat kommen, gibt es Sonderregelungen.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen
zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden, unter anderem, dass sie die Passpflicht erfüllen und den Lebensunterhalt sicher stellen können.
Welche weiteren Voraussetzungen
erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab. Hiernach richtet sich auch, ob Ausnahmen vom Vorliegen allgemeiner Voraussetzungen zugelassen werden können.



