Wohnsitz an- und ummelden
Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung bzw. den Zweitwohnsitz handelt. Für die Anmeldung einer neuen Wohnung bei Umzug innerhalb von Neuss (Ummeldung) gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich seit dem 01.06.2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Bitte nehmen Sie aber unverzüglich die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde vor; diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung. Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden. Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Bezugs einer Wohnung. Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Den Meldeschein müssen Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Das erforderliche Meldeformular erhalten Sie kostenlos beim Bürgeramt oder in den Außenstellen Norf und Holzheim. Sie haben auch die Möglichkeit dieses hier abzurufen. Sie können sich auch bei der Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins durch einen von Ihnen Bevollmächtigten (Vollmacht) vertreten lassen.
Meldepflichtige, die aus persönlichen Gründen den Meldeschein nicht ausgefüllt und unterschrieben haben, müssen dem Bevollmächtigten eine spezielle Vollmacht (z. B. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht etc.) an die Hand geben. Nähere Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte beim Bürgeramt.
Eine schriftliche Anmeldung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Bürgeramt oder hier.
Vergessen Sie bitte nicht, auch andere Stellen zu informieren, z.B:
- Straßenverkehrsamt
- Krankenkasse
- Bank oder Sparkasse
- Telekom
- Stadtwerke
- Deutsche Post (Nachsendeantrag)
- Versicherungen
- Bausparkassen
- Finanzamt
- Amt für Finanzen (Hundesteuer/Grundsteuer)
- Verwandte/Bekannte
- Zeitung umbestellen
Voraussetzungen
Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Neuss
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis/Reisepass oder Identitätsausweis aller Meldepflichtigen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Den Meldeschein müssen Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Sie können sich auch bei der Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins durch einen von Ihnen Bevollmächtigten (Vollmacht) vertreten lassen.
Formulare
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3232 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Bürgeramt, Einwohnerangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |



