Aufenthaltsrecht - Besonderes Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz
Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörenden) Ländern.
Wer die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit" erfüllt, benötigt keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.
Sie erhalten auf einem besonderen Dokument eine deklaratorische
Aufenthaltserlaubnis
für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige
der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind



