Bewohnerparken
Bewohnern, die in der Innenstadt von Neuss mit Erstwohnsitz gemeldet sind, kann für ein Fahrzeug eine Parkbevorrechtigung für die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Erstwohnsitz in der Innenstadt von Neuss
- Führerschein mindestens Klasse 3 B
- Fahrzeughalterin Fahrzeughalter oder eine Nutzungsbescheinigung durch die Halterin den Halter
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung, bei Fremdfahrzeug zusätzlich Benutzerbescheinigung
- Führerschein Klasse 3 B
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Formulare
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
- Bei persönlicher Antragsstellung:
nach Möglichkeit sofort
Was ist zu bezahlen?
Die Jahresgebühr beträgt 30 €. Bei Antragstellung im Laufe des Kalenderjahres wird eine verminderte Gebühr erhoben. Diese setzt sich aus einer Grundgebühr von 6 € sowie 2 € pro angefangenem Monat zusammen.
Die Gebühr kann vor Ort in bar oder per Rechnung bezahlt werden. Der Ausweis wird allerdings erst nach Zahlungseingang ausgestellt.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3901 |
| Telefax | (02131) 90-2398 und 2490 |
| verkehrslenkung@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Rheinstr. 18 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss Amt für Verkehrsangelegenheiten Rheinstr. 18 41460 Neuss |



