Alters- und Ehejubiläum
Bürger und Bürgerinnen, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Stadt Neuss geehrt. Gleiches gilt bei folgenden Ehejubiläen:
60 Jahre - Diamantene Hochzeit
65 Jahre - Eiserne Hochzeit
70 Jahre - Gnadenhochzeit
75 Jahre - Kronjuwelenhochzeit
Wer wird noch geehrt?
Mit einem schriftlichen Glückwunsch werden alle Bürger und Bürgerinnen geehrt, die das 90. oder 95. Lebensjahr vollenden, sowie alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit begehen; diese Paare erhalten außerdem eine Urkunde, mit der das besondere Ereignis noch einmal dokumentiert wird.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
bei Altersjubiläen:
Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt werden. Bei persönlichen Ehrungen wird sich die Stadt mit dem Jubilar/ der Jubilarin bzw. mit den Verwandten in Verbindung setzen, um die Ehrung zu besprechen.
bei Ehejubiläen:
Bei Ehejubiläen verfügt die Verwaltung in der Regel über die Daten der Eheschließung und nimmt Kontakt zu den Jubelpaaren auf. In einigen Fällen ist Sie jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen, weil leider nicht von allen Ehepaaren das Datum der Eheschließung erfasst ist. Sollten Sie also keine Post von der Stadt Neuss erhalten, setzen Sie sich bitte entweder mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement oder dem Bürgeramt in Verbindung.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-2541 |
| Telefax | (02131) 90-2576 |
| zentrale.dienste@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss VD Verwaltungsdirektor/in Besondere Dienstleistungen und Einrichtungen Markt 2 41460 Neuss |
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (nur Bürgeramt) |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3232 |
| Telefax | (02131) 90-2399 |
| buergeramt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Bürgeramt, Einwohnerangelegenheiten, Wahlen und Abstimmungen Markt 2 41460 Neuss |



