Bombenfunde
Während der beiden Weltkriege hat es im gesamten Stadtgebiet Kampfhandlungen gegeben. Aus diesem Grunde gelten grundsätzlich alle Flächen im Stadtgebiet als sogenannte Verdachtsflächen. Daher wird allen Bauherren empfohlen, vor Beginn einer Baumaßnahme, über das Ordnungsamt der Stadt Neuss eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW, organisiert bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (für das Rheinland) und Arnsberg (für Westfalen), unterstützt die örtlich zuständigen Behörden mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel .
Falls Sie auf Ihrem Grundstück Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munitionsreste, usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt.
Den zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Neuss erreichen Sie während der Dienstzeiten unter der 02131/90-3254.
Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes melden Sie Ihren Bombenfund der Polizei unter 110.
Erforderliche Unterlagen
keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Wie bereits anfangs erwähnt sollten Sie unmittelbar nach dem Fund die Polizei unter 110 oder zu den Dienstzeiten das Ordnungsamt informieren.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Bearbeitungszeitraum
Nach Meldung eines Kampfmittelfundes wird die Behörde sofort tätig. Die Beseitigung des Kampfmittels erfolgt in aller Regel am selben Tag. Je nach Lage des Kampfmittels und dessen Größe könnten weitere vorbereitende Maßnahmen erforderlich sein. In diesen Fällen kann sich die Beseitigung um wenige Tage verzögern.
Was ist zu bezahlen?
Gebührenfrei
Kontakt
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|---|---|
| Telefon | (02131) 90-3254 |
| Telefax | (02131) 90-2479 |
| ordnungsamt@stadt.neuss.de | |
| Hausanschrift | Markt 2 41460 Neuss Fahrplanauskunft |
| Briefpostanschrift | Stadt Neuss 32 Bürger- und Ordnungsamt Maßnahmen zur Allgemeinen Gefahrenabwehr, Gewerbeaufsicht Markt 2 41460 Neuss |



