Der Duden versteht darunter all jene »Bestrebungen, die sich auf die politische und soziale Gestaltung des täglichen Lebens beziehen, wie Wertvorstellungen im Hinblick auf Kulturelles«. Kultur wird als »die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft« definiert.
In der Antike und auch noch im Mittelalter wurden unter Kultur, basierend auf der Unterscheidung zwischen Natur und Kultur, alle Hervorbringungen des Menschen als Vernunftwesen verstanden. Die Neuzeit trennte den Begriff schließlich von Staat, Recht und Politik und engte ihn auf jene Art von Phänomenen ein, die nicht schon unter Bezeichnungen wie Demokratie und Rechtsstaat angesprochen werden. Den Kulturstaat der Moderne charakterisieren folgende Merkmale: Autonomie der Kultur vom Staat, Neutralität des Staates gegenüber der Kultur, Förderung der Kultur durch den Staat (Schutz und Pflege des Kulturgutes, des Kulturgeschehens, der Künstler sowie die Teilhabe der Bevölkerung an der Kultur). Die Kultur kann in vier Hauptbereiche unterschieden werden: Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst (Literatur und Musik, Malerei, Plastik, Theater, Film), Religion. In der Praxis sind die öffentlichen kulturellen Angelegenheiten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Die Ebenen ergänzen sich jedoch gegenseitig. Ihre Summe ergibt die kulturpolitische Tätigkeit des Staates. Auf kommunaler Ebene sind die kulturpolitischen Aktivitäten sehr vielgestaltig. Neben die »traditionelle« Kultur in Form der Förderung von Theatern, Museen, Musik, der Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen tritt noch die Förderung der sog. Soziokultur: Kulturläden, Kulturhäuser, junge Kulturszene, freie Theater, Stadtteilkulturen u. ä.. ( Entnommen aus: Dieter Nohlen, Kulturstaat/Kulturpolitik, in: Kleines Lexikon der Politik, hrsg. von Dieter Nohlen, München 2001, S. 272 ff.)