Elternbeiträge

Eine gute Betreuung und frühe Förderung legen die Grundlagen für die Entwicklung der Persönlichkeit, des sozialen Verhaltens und auch für den späteren schulischen Erfolg. Gleichzeitig eröffnen die verschiedenen Betreuungsformen und -zeiten die Chance, berufliche Tätigkeiten aufzunehmen oder fortzusetzen. Damit tragen sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Einen großen Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen die Stadt Neuss und das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Träger der Kindertagesstätten. Eltern haben zu den Kosten beizutragen. Der Rat der Stadt Neuss entscheidet über die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge.

Die Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Sie sind gestaffelt und richten sich nach den gebuchten Betreuungsstunden, dem Alter des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.

Falls Geschwister gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen, wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit der höchsten Beitragsverpflichtung.

Zur Ermittlung des monatlich zu entrichtenden Beitrags muss das Jahreseinkommen der Eltern mitgeteilt werden. Einkommensveränderungen können Auswirkungen auf den Beitrag haben und sind ebenfalls mitzuteilen.

Anträge auf (Teil-)Erlass der Kosten sind beim Jugendamt erhältlich.

Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der der Elternbeiträge zu stellen. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner im Bereich der Elternbeiträge an.

Höhe der Elternbeiträge

Hier finden Sie eine zusammenfassende Übersicht der Elternbeiträge. Die weiteren Bestimmungen zur Erhebung von Elternbeiträgen entnehmen Sie bitte den u.a. Satzungen.

Elternbeiträge Kindertagesstätte

Jahreseinkommen U 2
bis 25 h
U 2
bis 35 h
U 2
bis 45 h
Ü 2
bis 25 h
Ü 2
bis 35 h
Ü 2
bis 45 h
Ü 3
25/35/45 h
bis 25.000,– € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
bis 35.000,– € 42 € 57 € 72 € 18 € 24 € 34 € 0 €
bis 45.000,– € 84 € 113 € 145 € 36 € 47 € 67 € 0 €
bis 55.000,– € 126 € 170 € 217 € 53 € 71 € 101 € 0 €
bis 65.000,– € 168 € 226 € 290 € 71 € 95 € 135 € 0 €
bis 75.000,– € 211 € 283 € 362 € 89 € 119 € 168 € 0 €
bis 85.000,– € 253 € 339 € 435 € 107 € 142 € 202 € 0 €
bis 95.000,– € 295 € 396 € 507 € 124 € 166 € 236 € 0 €
bis 105.000,– € 337 € 452 € 580 € 142 € 190 € 269 € 0 €
über 105.000,– € 379 € 509 € 652 € 160 € 214 € 303 € 0 €

Elternbeiträge Kindertagespflege

Jahreseinkommen U 2
(für 45 h / Woche)
Ü 2
(für 45 h / Woche)
Ü 3
bis Schuleintritt
(für 45 h / Woche)
bis 25.000,– € 0 € 0 € 0 €
bis 35.000,– € 58 € 34 € 0 €
bis 45.000,– € 115 € 67 € 0 €
bis 55.000,– € 173 € 101 € 0 €
bis 65.000,– € 230 € 135 € 0 €
bis 75.000,– € 288 € 168 € 0 €
bis 85.000,– € 345 € 202 € 0 €
bis 95.000,– € 403 € 236 € 0 €
bis 105.000,– € 460 € 269 € 0 €
über 105.000,– € 518 € 303 € 0 €

Bei Fragen zu den Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte an

Grundsatzangelegenheiten, Ermäßigungen, Widersprüche

A–Ba
Frau Blochwitz
Raum E. 594
Tel. 02131 90-5165
Be–F
Frau Feuchthofen
Raum E. 595
Tel. 02131 90-5161
G–Kn
Frau Timmermann
Raum E 597
Tel. 02131 90-5363
Ko–O
Frau Mingarayev
Raum E. 595
Tel. 02131 90-5365
P–Sch
Frau Wiederkehr
Raum E. 601
Tel. 02131 90-5160
Sd–Z
Frau Kever
Raum E. 601
Tel. 02131 90-5173