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Integrationsrat

Der Integrationsrat der Stadt Neuss: Aufgaben - Ansprechpartner und Mitglieder - Zuständigkeiten

Am 24. Juni 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden“ die Änderungen des § 27 Gemeindeordnung (GO) – Integration – beschlossen. Danach ist in Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ein Integrationsrat zu bilden.

Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Er besteht aus den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern und aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und vertritt deren Anliegen gegenüber dem Rat der Stadt, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse und können berichten, welche Angebote hilfreich und wirksam sind und warum bestimmte Maßnahmen nicht wirken.

Der Integrationsrat der Stadt Neuss setzt sich für die politische Partizipation und Chancengleichheit ein. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Neuss befassen und ist in die reguläre Beratungsfolge des Rates und seiner Ausschüsse eingebunden.

Telefonnummer der Geschäftsstelle

Telefonnummer der Geschäftsstelle

Informationen über den Integrationsrat erhalten Sie unter: 02131 90-5076. Mehr…

Briefkasten des Integrationsrates

Briefkasten des Integrationsrates

Der Briefkasten des Integrationsrates befindet sich an der Tür des Migrationserstberatungsbüros, Rathaus, Eingang 2, Raum E.258. Mehr…

Politische Arbeit des Integrationsrates

Politische Arbeit des Integrationsrates

Einen Einblick in die politische Arbeit des Integrationsrates vermitteln die Sitzungsunterlagen und Niederschriften, die im Ratsinformationssystem der Stadt Neuss veröffentlicht sind. Mehr…