Am 24. Juni 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden“ die Änderungen des § 27 Gemeindeordnung (GO) – Integration – beschlossen. Danach ist in Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ein Integrationsrat zu bilden.
Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Er besteht aus den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern und aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und vertritt deren Anliegen gegenüber dem Rat der Stadt, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse und können berichten, welche Angebote hilfreich und wirksam sind und warum bestimmte Maßnahmen nicht wirken.
Der Integrationsrat der Stadt Neuss setzt sich für die politische Partizipation und Chancengleichheit ein. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Neuss befassen und ist in die reguläre Beratungsfolge des Rates und seiner Ausschüsse eingebunden.