Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss
Gemäß § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss in den Sitzungen v
Gemäß § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss in den Sitzungen v
Gemäß § 19 Kommunalwahlgesetz i.V.m §§ 30 und 31 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss in den Sitzungen vom 16.07.2009 sowi
Am 30. August 2009 finden die Kommunalwahlen in NRW statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr …
Gemäß des § 11, Ziffer 5 und 10 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss vom 20. Dezember 1968 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 26. März 2004 wird
Gemäß § 6 Ziffer 6 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss vom 20. Dezember 1968 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 26. März 2004 beträgt die Ruhe
Gemäß § 6 Ziffer 6 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss vom 20. Dezember 1968 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 26. März 2004 beträgt die Ruhe
Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss fasste in seiner Sitzung am 22.08.2009 Bezug nehmend auf die Umlegungsanordnung des Rates der Stadt Neuss vom 28.04.197
Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss fasste in seiner Sitzung am 22.08.2009 Bezug nehmend auf die Umlegungsanordnung des Rates der Stadt Neuss vom 28.04.1972
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27.09.2009