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Behindertenfahrdienst

Der Kreis Neuss unterhält im Rahmen der bereitgestellten Mittel als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger.

Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden.

Berechtigter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen mit ständigem Wohnsitz im Kreis Neuss, die Inhaber eines Schwerbindertenausweises mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnlich gehbehindert oder Bl = blind sind. Anspruchberechtigte Fahrgäste, die auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B oder BN), dürfen pro Teilnehmer höchstens eine Begleitperson mitnehmen.
Bürger, die offensichtlich und augenscheinlich außergewöhnlich gehbehindert sind und noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, sind ebenfalls zu befördern. Sie erhalten einen „vorläufigen“ Berechtigungsausweis.

Antragstellung/ Berechtigungsausweis

Anträge auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst sind bei der Kreisverwaltung Neuss -Fürsorgestelle- Lindenstraße 4 – 6, 41515 Grevenbroich erhältlich und können auch dort abgegeben werden. Die Fürsorgestelle des Kreises Neuss übersendet bei Vorliegen der Voraussetzung den Berechtigungsausweis.

Informationen zum Berechtigungsausweis für den Behindertenfahrdienst des Neusser Bürgeramtes

Anmeldung der Fahrten, Träger des Behindertenfahrdienstes

Die Fa. Töller GbR, Margeritenweg 9, 41564 Kaarst übernimmt die Durchführung des Behindertenfahrdienstes für das gesamte Kreisgebiet. Sobald der Antragsteller im Besitz des Berechtigungsausweises ist, kann er Fahrten unter der Tel.Nr. 02131-4029356 anmelden. Außerdem können Anmeldungen unter der Fax-Nr. 02131-967601 und dem Stichwort „Behindertenfahrdienst“ sowie unter der E-Mail info@rolli-taxi.de erfolgen.

Zweck der Fahrten

Der Kreis Neuss finanziert nur Fahrten, für die nicht ein anderer Sozialleistungsträger oder sonstiger Träger zuständig ist. Hierzu zählen insbesondere Fahrten zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen; zum Besuch von Verwandten und Freunden sowie Einkaufsfahrten.
Fahrten zum Arzt, Krankenhaus sowie zu sonstigen ambulanten oder stationären Krankenhausbehandlungen / Therapiemaßnahmen sind Krankenfahrten, die mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.

Anzahl der Fahrten

Die Benutzung des Fahrdienstes ist beschränkt auf höchstens 4 Fahrten im Monat. Hin- und Rückreise gelten als je 1 Fahrt.

Detailiertere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt:

Sozialamt

Rathaus Promenade
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Ansprechpartner:

Frau Breiden / Herr Kallen
Tel.: 02131-90-5011 oder -5010

Fax: 02131-902495
E-Mail: soziales@stadt.neuss.de

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