Winterfeste Außengastronomie

Nach dem Lock-Down - winterfeste Außengastronomie genießen!

Die Stadt Neuss gestattet auch in der Wintersaison 2021/ 2022 großzügig die Nutzung des öffentlichen Raumes zum Betrieb von Außenterrassen. Auch die Möblierung mit Pavillons und Windschutzelementen bleibt zulässig, wenn sie den Vorgaben des vom Rat der Stadt Neuss dafür beschlossenen Konzepts entspricht. Das Konzept steht weiter unten zum Download zur Verfügung. Die (zweite) Frist zur Stellung von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses ist mit Ablauf des 30. September beendet.

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Nutzen Sie unser Angebot zur Vorortberatung. Gemeinsam mit Ihnen loten Vertreter der betroffenen Ämter (Ordnungsamt, Amt für Verkehrsangelegenheiten, Amt für Wirtschaftsförderung) die Möglichkeiten zur Erweiterung und zur Erhöhung des Komforts für Ihre Gäste in der kalten Jahreszeit aus. Selbtverständlich können wir uns auch zu praktischen Fragen der Umsetzung der Coronaschutzverordnung austauschen.

Terminvereinbarung gerne telefonisch (90-3101) oder per E-Mail, wir stehen an Ihrer Seite!

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