© fotohansel - Fotolia.com

Waldbrandgefahr

Ab sofort dürfen Wälder nur noch auf festen Wegen betreten werden, das Regionalforstamt Niederrhein reagiert damit auf die lange Trockenphase.

Bereits in der vergangenen Woche hat das Regionalforstamt Niederrhein in Erwägung gezogen das Betretungsrecht im Wald einzuschränken. Da auch bis Mitte August nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, wird nun mittels ordnungsbehördlicher Verordnung das Betretungsrecht im Wald auf feste Wege beschränkt. Die ordnungsbehördliche Verordnung erfolgt als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Waldbränden.

Das Verbot die Wege zu verlassen ist bis zum 31.08.2018 gültig. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.

„Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“ sagt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes. Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände über die 112 melden.

Waldbrände gefährden Lebensräume und Erholungszonen. Zum Schutz der Wälder ist ein gemeinsames Handeln von Waldbesuchern, Autofahrern, Forst- und Feuerwehrleuten gefordert. Der Wald dankt es Ihnen!

Hier finden Sie die ordnungsbehördliche Verordnung zur Waldbrandverhütung.

Das Regionalforstamt Niederrhein mit Sitz in Wesel, gehört zu Wald und Holz NRW, der Forstbehörde in Nordrhein-Westfalen. Das Forstamt hat 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 23 Försterinnen und Förster in den Revieren. Das Forstamt Niederrhein kümmert sich um die Belange des Waldes in der Region. Dazu gehören die Beratung und Betreuung des privaten und kommunalen Waldbesitzes sowie die Bewirtschaftung von landeseigenen Waldflächen. Zum Aufgabengebiet zählen außerdem die Umweltbildung, die Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Wald und die Förderung der Wald- und Forstwirtschaft in der Region.