Lockerungen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie ab Montag, 11. Mai

Land NRW lockert Auflagen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Strenge Hygiene- und Abstandsregeln bleiben als wichtigste Maßnahmen weiterhin bestehen.

Es ändert sich Einiges ab Montag, 11. Mai, zum Teil auch schon etwas früher und zum Muttertag am 10. Mai. Das betrifft Sport im Freien, Treffen mit anderen Menschen und Feiern innerhalb der Familie. Grundschulen und Kitas sind auch bereits wieder geöffnet. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern und die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen zu tragen gilt zunächst weiter bis zum 5. Juni. Unter Vorlage geeigneter Infektionsschutzkonzepte können etwa Betriebe, Restaurants, Geschäfte, Seniorenheime, Freizeit-, Gesundheits-, Kultur-, Bildungs- und Sporteinrichtungen wieder öffnen.

Die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 11. Mai gilt, können Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Detail nachlesen. Etwa die Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum sowie alle neu geltenden Regeln für Sport, diverse Bildungsangebote, Gottesdienste, Hochschulen, Bibliotheken, stationäre Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Kultur, Freizeit- und Vergnügungsstätten, Handel, Messen, diverse Dienstleistungen, Handwerk, Veranstaltungen, Versammlungen, Gastronomie, Beherbergungen und Tourismus. Außerdem finden Sie hier auch die ab 10. Mai gültige Corona-Einreiseverordnung und die ab dem 14. Mai gültige Corona-Betreuungsverordnung.

Das Amt für Wirtschaftsförderung Neuss hat ein Merkblatt für gastronomische Betriebe erstellt, das alle Fragen rund um Gastronomie und Gaststätten beantwortet.

Darüber hinaus finden Sie auf den Seiten des Ministeriums (MAGS) weitere wertvolle Informationen, Tipps und Übersichten zum Corona-Virus und Covid-19.