Bebauungsplan Nr. 131/6/1

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des B-Plans Nr. 131/6/1 - Stresemannallee / Hammfelddamm.

Vom 27. Juni 2017 bis zum 11. Juli 2017 findet die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 131/6/1 - Stresemannallee / Hammfelddamm - statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Unterlagen im Amt für Stadtplanung der Stadt Neuss, Rathaus Michaelstraße 50, 3. Etage, Raum 3.802, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen.

Die Unterlagen zur Planung können auch unter folgendem Link eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 131/6/1 - Stresemannallee / Hammfelddamm

Die im bestehenden Bebauungsplan Nr. 131/6 zum Ausdruck kommende angedachte städtebauliche Ordnung für das Plangebiet konnte seit der Rechtskraft des Bebauungsplans nicht umgesetzt werden. Durch den Bebauungsplans Nr. 131/6/1 - Stresemannallee, Hammfelddamm - sollen daher die bisherigen rechtverbindlichen Festsetzungen, denen ein konkreter Hochbauentwurf zu Grunde lag, soweit geändert bzw. ergänzt werden, dass die potenziellen Entwicklungsmöglichkeiten und die Bebaubarkeit des Plangebietes flexibilisiert werden.
Das städtebauliche Konzept sieht vor, durch Festsetzung von neuen Baugrenzen die überbaubare Grundstücksfläche für die unteren sechs Geschosse zu erweitern, so dass für das weiterhin mögliche Punkthochhaus die Errichtung eines Sockelbereiches und dadurch eine Vielzahl neuer Nutzungsoptionen für den Gebäudekomplex möglich wird. Durch diese Änderung wird auch eine Büroflächenentwicklung in Anlehnung an die bestehende Struktur im Hammfeld ermöglicht.