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Kneipen und Spielplätze geschlossen

Stadt Neuss erlässt weitere Allgemeinverfügung auf Weisung des Landes NRW

Die Stadt Neuss hat am Mittwoch, 18. März 2020, die Schließung sämtlicher Einrichtungen verfügt, die nicht der Grundversorgung dienen. Weiterhin geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaumärkte sowie Tierbedarfshandlungen und der Großhandel. Restaurants schließen demnach künftig um 15 Uhr.

Für alle geöffneten Geschäfte gelten strenge Auflagen, wie etwa ein Sicherheitsabstand zwischen Personen von zwei Metern in Warteschlangen sowie zwischen Tischen und Stühlen. An Tischen in Gastronomiebetrieben dürfen höchstens vier Personen sitzen.

Holger Lachmann, Beigeordneter und Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Neuss, appelliert eindringlich an die Bevölkerung, soziale Kontakte zu vermeiden, die empfohlenen Sicherheitsabstände auch im Privaten einzuhalten und sich nach Möglichkeit zu Hause aufzuhalten. Die Verfügung diene dem Schutz der Bevölkerung - insbesondere der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und  Menschen mit Vorerkrankungen - und setze den aktuellen Erlasses der Landesregierung um. Versammlungen sind ab jetzt untersagt, Veranstaltungen sollen unterbleiben. Kneipen, Bars, Cafés, Wettbüros, Spiel- und Bolzplätze, Sportstätten sowie die öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Die Stadtverwaltung führt ab jetzt intensive Kontrollen zur Umsetzung durch. Das Neusser Rathaus ist für den Publikumsverkehr bereits geschlossen, über Post, Telefon und Email jedoch weiterhin erreichbar.    

Ziel aller Maßnahmen ist es, Sozialkontakte erheblich einzuschränken. Dadurch soll die weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Auch Menschen ohne erkennbare Krankheitssymptome können bereits mit dem Corona-Virus infiziert sein und Menschen in ihrer Umgebung anstecken. Da eine Infektion besonders für alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährlich ist, wurden bereits zuvor Besuchsmöglichkeiten in Krankhäusern, Alten- und Pflegeheimen massiv eingeschränkt.

Unter diesem Link ist die Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 im Detail nachlesbar.