Pressedienst der Stadt Neuss Hinweise des Ordnungsamtes zum Schützenfest Das Ordnungsamt weist auch in diesem Jahr ausdrücklich auf den Jugendschutz hin: Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (dazu gehören auch Mixgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie von Wein, Bier und ähnlichen Getränken an Kinder unter 16 Jahren ist verboten ? ebenso der Verzehr durch diese Altersgruppen. Der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist ebenfalls untersagt; Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Abends dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht unbegleitet auf dem Kirmesplatz aufhalten. Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, ab 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt. Dort ist der Aushang der Jugendschutz-Bestimmungen Pflicht. Neben den durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) gesetzlich geregelten Konsumverboten weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf die von der Stadt Neuss erlassenen ordnungsbehördlichen Verordnung zum Verbot des Konsums von Cannabis auf Volksfesten im Stadtgebiet Neuss hin. Das Verbot gilt für alle Veranstaltungsflächen des Neusser Bürger-Schützenfestes - also die Umzugswege in der Innenstadt, die Neusser Kirmes und die Festwiese. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufstieg von Drohnen im öffentlichen Raum ohne entsprechende Genehmigung nicht gestattet ist. Gewerbliche Tanzveranstaltungen sind steuerpflichtig und müssen von den Gastwirten vor Durchführung beim Amt für Finanzen der Stadt Neuss angemeldet werden. Auch der gewerbsmäßige Ausschank ist genehmigungspflichtig und muss frühzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden. Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen während des Fackelzuges beeinträchtigen dessen Wirkung. Es wird deshalb gebeten, diese am Samstagabend auszuschalten. Nicht gestattet sind private Tribünen am Zugweg, das Mitbringen von Fahrrädern auf den Kirmesplatz sowie der Aufenthalt innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz während der Königsparade. Fotografieren innerhalb der Absperrung ist nur mit gesondertem Zugangsausweis erlaubt.   Editing: 2026-08-14 To the online version: https://www.neuss.de//presse/meldungen/2026/08/14/hinweise-des-ordnungsamtes-zum-schuetzenfest