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Grundbesitzabgaben 2021

Bürgerbrief des Steueramtes mit Erläuterungen zum Download

Zu Beginn des Jahres werden die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Das Steueramt der Stadt Neuss hat Erläuterungen hierzu in einem Bürgerbrief zusammengestellt.

So bleiben die Hebesätze der Grundsteuer von 205 % für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 495 % für alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B) unverändert. Auch die Gebühren der Abfallentsorgung bleiben stabil.