Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler

Aktuell werden verschiedene Programme realisiert, die Künstlerinnen und Künstlern eine Unterstützung nach dem Wegfall von Einkommensmöglichkeiten bieten.

Eine übersichtliche Tabelle mit zahlreichen Fördermaßnahmen des Landes NRW und des Bundes, die Kulturschaffende in der aktuellen Situation unterstützen sollen, können Sie hier ansehen.

Einige der wichtigsten Maßnahmen sehen nachfolgend:

  • Hilfe für Solo-Selbstständige: NRW Rettungsschirm deckt auch die Bereiche Kultur und Weiterbildung ab und ergänzt das bereits in der vergangenen Woche eingeführte Sofortprogramm für Künstlerinnen und Künstler.  Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung können vom Rettungsschirm des Landes profitieren, genauer: vom Programm „NRW-Soforthilfe 2020“. Anträge können ab Freitagnachmittag, 27. März, gestellt werden. Hier gehts zum elektronischen Antragsverfahren.
  • Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft Kredite beantragen. Hier sehen Sie alle Informationen.
  • Künstlersozialkasse: Das Einkommen kann per Antrag abgesenkt werden. Entsprechend geringere Beiträge sind zu zahlen. Hier geht es zum Vordruck. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer bei den Finanzämtern auf Antrag reduziert werden können.
  • Landesbüro Bildende Kunst: Unter anderem bietet das LBK eine Hotline für die Beantwortung rechtlicher Fragen u.a. in Bezug auf die Themenkreise Kurzarbeitergeld und Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Seite des LBK kommen Sie hier.
  • Grundsicherung: Freiberufliche Künstler/innen können als Selbständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn sie aktuell weniger Arbeit als 15 Wochenstunden arbeiten können. Eine Soforthilfe ohne Vermögensprüfung ist in Notfällen möglich. Beinhaltet sind Miete, Grundsicherung von 400- 500 €, Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist hier online abrufbar.

Das 2.000,- € Sofortprogramm ist des Landes NRW ist aktuell ausgeschöpft.