Förderpreis Richtlinien
Richtlinien zur Vergabe des Preises zur Förderung von Rock- und Popmusik der Stadt Neuss
1. Die Stadt Neuss vergibt im Rahmen der hierfür jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich einen Preis zur Förderung von Rock- und Popmusik. Der Preis richtet sich an einzelne Musiker und Gruppen aus dem Bereich Rock/Pop in allen Stilrichtungen und Ausdrucksformen, die im Stadtgebiet wohnen, hier ihren Proberaum oder ihr Studio betreiben. Gruppen erfüllen die Fördervoraussetzungen, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder diese Kriterien erfüllen.
2. Die Bewertung erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs durch eine Fachjury von sieben Personen. Die Fachjury wird vom Kulturausschuss berufen.
Die wesentlichen Kriterien zur Bewertung:
- Komposition
- Songwriting
- musikalisch-technische Fähigkeiten
- Originalität und Innovationsfähigkeit
- Liveperformance
3. Einzelmusiker und Gruppen können sich bis zum 30. November 2013 um den Preis bewerben.
4. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Die Jury ermittelt aus dem gesamten Bewerberfeld anhand von Musik-Demos die drei besten Gruppen bzw. Musikerinnen und Musiker. Diese erhalten die Möglichkeit, bei einem von der Stadt Neuss organisierten Konzert ihre musikalischen Fähigkeiten live zu präsentieren. Nach Beendigung des Konzertes tritt die Jury zusammen und vergibt den Rock- und Popförderpreis.