JugendLeiterCard (JuLeiCa)

Die JuLeiCa dient der Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Kinder- und Jugendarbeit. Mit der Karte ist die Berechtigung verbunden, bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Engagierte Jugendliche und junge Erwachsene, die in einem Jugendverband (z. B. Sportverein, KJG, Ev. Jugend) ehrenamtlich tätig sind, können nach einem erfolgreich absolvierten Lehrgang zur Jugendleiterin/zum Jugenleiter auf Antrag die JuLeiCa (JugendLeiterCard) erhalten.

Die JuLeiCa wurde Anfang 2000 in NRW eingeführt. Sie dient der Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engangements von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Wozu dient die JuLeiCa den Jugendleiterinnen und Jugendleitern?

  • Sie weist die Inhaberinnen und Inhaber als qualifiziert aus,
  • sie dokumentiert ihre aktive ehrenamtliche Mitarbeit,
  • sie legitimieren sich, z. B. als verantwortliche Leiterinnen oder Leiter einer Ferienmaßnahme,
  • mit der JuLeiCa Ist die Berechtigung verbunden, bestimmte Leistungen und Angebote (Vergünstigungen) in Anspruch zu nehmen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der JuLeiCa?

  • Mindestalter: 16 Jahre, in Ausnahmefällen 15 Jahre,
  • Kontinuierliches ehrenamtliches Engagement bei einem freien oder öffentlichen Träger derJugendhilfe,
  • Ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung, durch eine entsprechende Berufsausbildung, ein entsprechendes Studium oder die erfolgreiche Ausbildung an einer umfassenden Jugendgruppenleiterausbildung,
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs,
  • Keine Vorbelastungen in strafrechtlicher Hinsicht, die der Leitung einer Jugendgruppe entgegensteht.

Wie erhält die Jugendleiterin/der Jugendleiter die JuLeiCa?

Seit dem 15. September 2010 ist in Nordrhein-Westfalen das Papierantragsverfahren der Jugendleiter/in-Card (Juleica) durch ein Online-Verfahren abgelöst worden. Auf der Grundlage von Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugend- und Familienbehörden und der Jugend- und Familienministerkonferenz wurde das Juleica-Antragsverfahren bundesweit auf ein Online-Antragsverfahren umgestellt. Die Jugendleiter/innen können die Juleica nur noch online unter www.juleica.de beantragen.

Die Antragsstellung und -bearbeitung des Online-Antragsverfahrens wird komplett über die Webseite www.juleica.de abgewickelt. Durch dieses neue Verfahren werden die Jugendleiter/innen schneller als bislang die Juleica erhalten: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Erhalt der Card liegt nun bei durchschnittlich 14 Tagen, sofern die Anträge von allen Beteiligten korrekt und zeitnah bearbeitet werden. Zudem wird die Antragsstellung transparenter und die Verwaltungskosten für die Juleica können gesenkt werden. Das Online-Antragsverfahren wird durch die Koordinierungsstelle Juleica beim Landesjugendring NRW koordiniert.

Damit die Online-Anträge in Neuss bearbeitet werden können müssen die Jugendorganisationen (freie Träger), in der Juleica-Online-Datenbank unter www.juleica.de erfasst sein. Die erstmalige Erfassung muss über die Landes- bzw. über die Kreisverbände erfolgen. Auch hierzu finden Sie detailliertere Informationen über www.juleica.de. und auf der Homepage des Landesjugendrings NRW unter www.ljr-nrw.de.

Welche Vergünstigungen sind mit der JuLeiCa verbunden?

Die Vergünstigungen gelten für Jugendleiter/innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Informationen über Vergünstigungen in anderen Kommunen und Bundesländern finden Sie unter www.juleica.net.

  • Berücksichtigung und positive Bewertung des ehrenamtlichen Engagements bei Bewerbungen.
    Bei der Stadtverwaltung Neuss und ihren Tochtergesellschaften besitzt das ehrenamtliche Engagement einen hohen Stellenwert. Ehrenamtliches Engagement ist ein positiv zu bewertender Aspekt.
  • Preisnachlässe bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuss.
    Hier werden Nachlässe von 30% für Tickets gewährt, die über das TicketOnline-Verfahren erworben werden können.
  • Preisnachlässe von 50% für Jugendkulturveranstaltungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • 12er-Freikarte für den Besuch der Schwimmbäder in Neuss.
    Die in Neuss engagierten Jugendleiter haben die Möglichkeit einmal im Jahr eine 12-er Freikarte für die Nutzung der Schwimmbäder in Neuss zu erhalten. Das entsprechende Formular zur Vorlage bei den Schwimmbädern ist im Jugendamt, Abteilung Kinder- und Jugendarbeit, bei Frau Fetiye Kuka erhätlich.
  • 3% Rabatt im Rüsthaus St. Georg (Zelt- und Lagermaterial)

Kontakt:

Simon Herzhoff
Michaelstraße 50
Eingang 5, Zimmer E.606
Telefon: 02131 - 90-51 93
Fax: 02131 - 90-53 89