Finanzielle Hilfen

  • Die Mietschulden werden immer höher, und der Vermieter droht mit der Räumungsklage.
  • Die kleine Rente reicht für den Lebensunterhalt nicht aus.
  • Das behinderte Kind kann nur dann die Regelschule besuchen, wenn es dabei von jemandem begleitet und unterstützt wird. Und für den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung ist ebenfalls kein Geld da.

Wenn niemand aus der Familie einspringen kann, hilft das Sozialamt in bestimmten Fällen. Das Sozialgesetzbuch sieht für besondere Lebenssituationen Hilfen vor, auf die Sie einen Anspruch haben, soweit Ihr Einkommen die geltenden Grenzen nicht überschreitet, und Ihr Vermögen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Zu den Hilfen zählt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genauso wie finanzielle Unterstützung bei Krankheit und Behinderung oder die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe.

Wenden Sie sich zur Verwirklichung Ihres Anspruchs bitte an das Sozialamt!

Sozialamt

Rathaus Promenade
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Telefon: 02131 / 90-5001
Fax: 02131 / 90-2495
soziales@stadt.neuss.de

Nachfolgend haben wir die möglichen finanziellen Hilfen des Sozialamts für Sie aufgelistet und erläutert.

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