Zuschüsse zur Förderung der Integration 2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss

Das Integrationsamt der Stadt Neuss schreibt mit Amtlicher Bekanntmachung das allgemeine Bewerbungsverfahren für die Zuschüsse zur Förderung der Integration 2024 aus.  Die nachfolgenden Handlungsfelder sind dabei zu beachten. Weitere Informationen erhalten Sie über die "Amtliche Bekanntmachung".

Handlungsfelder:

Antirassismus:

  • Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus,  Antiziganismus / Gadje-Rassismus

Diversität:

  • Überwindung von Geschlechterunterschieden und Geschlechterbarrieren
  • Thematisierung anderer sexueller Orientierungen

Politische Bildung und Teilhabe:

  • Förderung freiheitlicher Demokratie durch Schaffung von Teilhabemöglichkeiten marginalisierter Gruppen
  • Grundsätze freiheitlicher Demokratie

Sprachförderung:

  • Die deutsche Sprache als Eckpfeiler für Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft
  • Die Herkunftssprache zur Förderung wertschätzender und positiver identitätsstiftender Merkmale (bspw. Workshops in einer jeweiligen Herkunftssprache, die eine der Handlungsfelder thematisieren).

Arbeitsmarktintegration:

  • Berufswahl, Bewerbungsverfahren, Vorbereitung u. Bewerbertraining
  • Förderung von barrierearmen Zugängen zum Arbeitsmarkt

Integrative Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen:

  • Kultur
  • Sport

 

Städtische Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Projekte bzw. Integrationsmaßnahmen die nachfolgend aufgeführten Durchführungsbestimmungen für Projekte / Maßnahmen städtisch bezuschusster Förderung der Integration erfüllen.

Für die Durchführung von Projekten bzw. Maßnahmen können Sie sich bei der Stadt Neuss – Integrationsamt, Markt 2, 41456 Neuss bewerben.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können Sie dort anfordern oder unter https://www.neuss.de/leben/soziales/integrationsportal/integrationsfoerderung im Downloadbereich abrufen.


Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Tahiri, Tel.: 90-5753, Herr Schorn, Tel.: 90-5752 oder Frau Arik Tei.: 90-5751 gerne zur Verfügung.
Die Angebote müssen bis spätestens zum 25.08.2023 vorliegen; verspätet eingehende Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.


Das Integrationsamt bietet einen Termin, zu dem vorab eine Anmeldung erforderlich ist, eine Infoveranstaltung zum Bewerbungsverfahren und den neuen Durchführungsbestimmungen im Raum U214/217 - Eingang 3 an:

07.08.2023 von 17:30 bis 19:30 Uhr

Die Entscheidung über die Vergabe der „Zuschüsse zur Förderung der Integration“ wird nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen.

Im Download Bereich des Portals finden Sie die amtliche Bekanntmachung, das Bewerbungsformular und die Hinweise der Förderkriterien.