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Fachstelle für Inklusion und Teilhabe

Hilfsangebote für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle leistet Hilfe und Unterstützung, um Arbeitsplätze behinderter Arbeitnehmer*innen in Neuss zu sichern. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten. Im Auftrag des Inklusionsamtes werden Präventions- und Kündigungsschutzverfahren im Sinne des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen durchgeführt.

Wer kann sich an die Fachstelle wenden?

  • Arbeitgeber*innen
  • Existenzgründer*innen mit anerkannter Schwerbehinderung (mindestens GdB von 50)
  • berufstätige Menschen mit Behinderungen (mindestens GdB von 50) oder ihnen gleichgestellte Menschen
  • Personen, die sich in einem Feststellungsverfahren befinden
    (hier: keine finanziellen Hilfen)
  • betriebliche Helfer*innen wie z. B. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderten, berufstätigen Menschen ihre Beschäftigung zu erleichtern und/oder zu sichern. Auch können Arbeitgeber*innen finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.

Die Fachstelle wird präventiv tätig, wenn einem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Die Fachstelle sucht mit den Beteiligten (Arbeitgeber*innen, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den*die Arbeitgeber*in unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz und bedarf der Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes (Landschaftsverband Rheinland). Die Fachstelle Neuss bearbeitet das Verfahren regional für das gesamte Gebiet der Stadt Neuss.

Aufgaben der Fachstelle nach dem Sozialgesetzbuch IX:

Beratung und Unterstützung

  • bei Betriebsbesuchen und Arbeitsplatzbegehungen auf Anforderung
  • zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (z. B. Arbeitsplatzgestaltung)
  • im Rahmen eines Wiedereingliederungsverfahrens / BEM-Verfahrens
  • in Fragen der Prävention
  • im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens

Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Für Arbeitgeber*innen, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen organisiert die Fachstelle Informationsveranstaltungen. Ein*e Vertreter*in der Fachstelle steht Ihnen bei Bedarf als Referent zur Verfügung.

Finanzielle Hilfen

Begleitende Hilfen für Menschen mit Behinderung aus der Ausgleichsabgabe

Mittel der Ausgleichsabgabe

Sofern eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, stehen finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Mittel können dem*der schwerbehinderten Arbeitnehmer*in oder dem*der Arbeitgeber*in gewährt werden. Ansprechpartnerin ist die örtliche Fachstelle. Der technische Beratungsdienst des Landschaftsverbandes Rheinland begleitet die Maßnahmen beratend.

Zur Beantragung per Onlineformular:

Weitere Informationen vom Inklusionsamt

Durchführung von Präventionsverfahren

Mediative Unterstützung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zum Erhalt des Arbeitsplatzes

Bestehen Probleme eines schwerbehinderten Menschen an seinem Arbeitsplatz, so ist es Aufgabe der Fachstelle, beratend (präventiv) tätig zu werden. Die Hilfe richtet sich sowohl an den*die Arbeitnehmer*in, den*die Arbeitgeber*in und an die Interessenvertreter*innen des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin (z. B. Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung).

Durchführung von Kündigungsschutzverfahren

Sachverhaltsermittlung und Entscheidung zum Antrag des*der Arbeitgebers*Arbeitgeberin auf Zustimmung zur Kündigung in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt des LVR

Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX für schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen besteht darin, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses – auch Änderungskündigung – durch den*die Arbeitgeber*in der vorherigen Zustimmung des Landschaftsverbandes Rheinland (Inklusionsamt) bedarf.

Die Fachstelle führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht eine Einigung zwischen dem*der Arbeitgeber*in und dem*der Arbeitnehmer*in zu erreichen.

Ziel und Aufgabe des Inklusionsamtes in Zusammenarbeit mit der örtlichen Fachstelle ist, alle vom SGB IX vorgegebenen Möglichkeiten zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses anzubieten.

Notwendige Unterlagen zur Inanspruchnahme der Hilfen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Im Rahmen der Antragsbearbeitung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.

Achtung!
Die Aufgaben der städtischen Fachstelle für Inklusion und Teilhabe hat
zum 15.01.2024 die örtliche Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss übernommen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an folgende Mitarbeiter*innen:

Kontakt

Marcus Baumgarth
Tel.: 02181 / 601 - 5031
E-Mail:    marcus.baumgarth@rhein-kreis-neuss.de

Sophia Walter
Tel.:        02181 / 601 - 5731
E-Mail:  sophia.walter@rhein-kreis-neuss.de   

Pascal Brand
Tel.: 02181 / 601 - 5050
E-Mail: pascal.brand@rhein-kreis-neuss.de

 

Rhein-Kreis Neuss
Sozialamt - 50.3 Fürsorgestelle
Lindenstraße 4-6
41515 Grevenbroich

 

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
  • Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Links