Betreuungsbehörde

Die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde prüfen die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung und informieren zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und nehmen die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vor.