Ablösevertrag für Stellplätze

Wenn Sie die für Ihr Vorhaben notwendige Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung nicht oder nur schwierig herstellen können, kann auf ihren Nachweis verzichtet werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie einen Ablösevertrag abschließen und einen Geldbetrag zahlen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für Sie zuständigen Bezirkes helfen Ihnen gerne weiter: Bezirksauswahl

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