Abweichungen

Das Bauordnungsamt kann Abweichungen von Anforderungen der Bauordnung zulassen, wenn dem Sinn dieses Gesetzes auf andere Weise entsprochen wird. Nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden berücksichtigt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für Sie zuständigen Bezirkes helfen Ihnen gerne weiter: Bezirksauswahl