Erschließung

Sie dürfen Ihr Gebäude nur errichten, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn der Benutzung das Grundstück sowohl an den Straßenverkehr als auch ordnungsgemäß an die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann. Dies wird auch im Baugenehmigungsverfahren überprüft.