Allgemeine Hinweise zum Gebrauch des Baulückenkatasters

Das Baulückenkataster ist eine unverbindliche Zusammenstellung von Baulücken im Neusser Stadtgebiet die im Rahmen einer Erhebung vor Ort und eines Abgleichs mit dem geltenden Bauplanungsrecht festgestellt wurden.

Weitergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und sonstige grundstücksbezogene Fragen müssen von den Nutzer*innen des Baulückenkatasters selbständig ermittelt werden. Insbesondere gibt die Stadt Neuss keine Namen von Grundstückseigentümern heraus. Auch ist der Stadt Neuss nicht bekannt, ob die Grundstückseigentümer verkaufs- oder bauwillig sind. Die nächste Aktualisierung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Die Darstellung eines Grundstückes im Baulückenkataster begründet keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den im Einzelfall örtlich und aktuell gültigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Informationen und Auskünfte zum Baulückenkataster erhalten Sie im Amt für Stadtplanung, Abteilung Stadtgestaltung und Stadtentwicklung.