Bewerbung für zukünftige Neubaugebiete

Für eine Beratung oder zur Beantwortung von Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Für eine Beratung in dringenden Fällen vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 02131/906246, 02131/906262 und 02131/906263 oder per E-Mail an liegenschaften@stadt.neuss.de zwingend erforderlich.

 

Die Stadt Neuss wird die nachfolgenden Neubaugebiete in den nächsten Jahren erschließen/verkaufen:

1. Uedesheim, Kreuzfeld - Am Kreuzfeld. Bebauungsplan Nr.: 465

Für das Gebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan vor. Weitere Schritte (z. B. Umlegungsverfahren/Erschließung etc.) folgen.

2. Hoisten, Schluchenhausstraße. Bebauungsplan Entwurf Nr.: 473

3. Allerheiligen, Kuckhof. Bebauungsplan Entwurf Nr.: 412 und

    Stüttger Feld. Bebauungsplan Entwurf Nr.: 504

Für die Gebiete 2. und 3. liegen im Moment keine rechtskräftigen Bebauungspläne vor. Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand der Bebauungspläne wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung.

Für die vorgenannten Baugebiete kann die LVN keine Angaben zum Vermarktungszeitpunkt machen. Zu welchem Zeitpunkt eine Bebauung möglich ist, ist daher nicht absehbar.

Sie können sich gerne vormerken lassen, wenn Sie Interesse an einem Baugrundstück aus einem der kommenden städtischen Baugebiete haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für eines der oben aufgeführten drei Baugebiete bewerben können.

Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Formular zu, wenn Sie uns Ihre postalische Adresse und Ihr Wunschgebiet per E-Mail über Liegenschaften@stadt.neuss.de mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eigenverantwortlich für die Rücksendung und den Eingang der Unterlagen bei der Stadt Neuss sind.

Für Baugrundstücke im Rhein-Kreis Neuss außerhalb der Neusser Stadtgrenzen möchten wir Sie bitten, gezielt auf die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises zuzugehen.