Der Weg zum neuen Flächennutzungsplan

Der Weg zum neuen Flächennutzungsplan

Viele Jahre Planung für das nächste Jahrzehnt

Im Unterschied zu Bebauungsplänen, die üblicherweise für Teilbereiche einer Stadt erstellt werden, sind Flächennutzungspläne für das Gesamtgebiet einer Stadt zu erstellen, das sind in Neuss fast 100 Quadratkilometer. So verwundert es nicht, dass am neuen Flächennutzungsplan zwischen 2014 und 2021, also gut 7 Jahre intensiv gearbeitet wurde und parallel dazu eine ebenso intensive öffentliche Diskussion über die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss stattfand.

Der Haupt- und Sicherheitsausschuss hat im Januar 2021 den abschließenden Beschluss zum Flächennutzungsplan gefasst. Zum Beschluss lagen über 1.700 Seiten vor, die Auskunft darüber gaben, welche Ziele und planerische Absichten mit dem neuen Flächennutzungsplan verfolgt werden und welche städtebauliche Entwicklung in Neuss angestrebt wird.

In den Arbeitsprozess zum neuen Flächennutzungsplan sind die Stellungnahmen von gut 50 Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese wurden weitgehend berücksichtigt und nur wenige aufgrund anderer planerischer Vorstellungen zurückgestellt.

Insgesamt drei öffentliche Beteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des Flächennutzungsplans nutzten über 100 Neusser*innen, Vereine, Initiativen und Unternehmen, um ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Einigen Stellungnahmen waren Unterschriftenlisten angehängt, so sammelte eine Initiative für den Schutz von Ackerflächen südlich Norf-Derikum und zugleich gegen die dort geplante Gewerbegebietserweiterung rund 1.000 Unterschriften. Der Rat der Stadt folgte den Argumenten der Initiative und nahm die Planung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans heraus.

Das Räumliche Strukturkonzept stand am Anfang

Der momentan gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neuss ist aus dem Jahr 1983. Um auf aktuelle Anforderungen an die Stadtentwicklung und Rahmenbedingungen zu reagieren und ein zukunftsgerichtetes Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung anwenden zu können, bedurfte es der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

Um der Funktion des gesamtstädtischen Steuerungsinstrumentes gerecht zu werden, sind verschiedene Gutachten und Fachbeiträge erforderlich, die die vorhandenen Nutzungsstrukturen beleuchten und Prognosen über zukünftige Entwicklungen umfassen. Die Inhalte und Ergebnisse der einzelnen Fachgrundlagen fließen in den neuen Flächennutzungsplan ein und werden dort miteinander in Einklang gebracht. Eine zentrale fachliche Grundlage bildete dabei das Räumliche Strukturkonzept aus dem Jahr 2011. Bei der Erstellung des Räumlichen Strukturkonzeptes wurde offensiv auf eine bürger*innenorientierte Stadtentwicklung gesetzt. Bei 10 stadtweit durchgeführten Vor-Ort-Veranstaltungen (Infotage) haben sich rund 450 Bürger*innen über das Planungsverfahren informiert und mit den Mitarbeiter*innen des Amtes für Stadtplanung ihre Fragen und Anliegen diskutiert.

Aufstellungsbeschluss in 2014

Im Mai 2014 hat der Rat der Stadt Neuss auf der Grundlage eines ersten Vorentwurfs die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Grundlagen der ersten Planzeichnung nebst der Begründung und des Umweltberichtes waren das Räumliche Strukturkonzept, Prognosen über die Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gewerbeflächenentwicklung und die Fachinformationen externer Ämter und Behörden. Neben Neuplanungen in Form von Neuausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung der voraussichtlichen Bedarfe sind im Wesentlichen Anpassungen an die bestehenden Nutzungsstrukturen und Darstellungsgeneralisierungen vorgenommen worden. Insbesondere der Bedarf an neuen Wohnbauflächen und der damit einhergehende Freiflächenverbrauch wurden kritisch bewertet, so dass neue potenzielle Wohnbauflächen in Grefrath, Grimlinghausen und Rosellen-Neuenbaum verkleinert wurden.

Öffentliche Auslegung in 2018

Der erste Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes wurde im Frühjahr 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin enthalten waren die Vorgaben des neuen Regionalplanes Düsseldorf. Daneben erfolgte eine weitere Aktualisierung von grundlegenden Daten, insbesondere zur Bevölkerungsentwicklung, um die gestiegene Zuwanderung berücksichtigen zu können. Im Entwurf des Flächennutzungsplans waren mehr Wohnbauflächen dargestellt, die zudem gleichmäßiger im Stadtgebiet verteilt waren. Als weitere Flächen für den Wohnungsbau im Innenbereich wurden Gewerbebrachen hinter dem Bahnhof und im Augustinusviertel hinzugenommen.

Erneute öffentliche Auslegung in 2020

Die Auslegung des Planentwurfs in 2018 wurde von intensiven öffentlichen Diskussionen über die Gewerbeflächenentwicklung im Bereich des Neusser Südens, insbesondere in Norf und Allerheiligen, begleitet. Die Stadt Neuss reagierte auf diese Diskussion und legte einen geänderten Flächennutzungsplanentwurf im Jahr 2020 erneut aus. Die Änderungen betrafen weitgehend Gewerbeflächendarstellungen, neue Gewerbeflächen wurden im Hammfeld und Uedesheim eingeplant, während die Gewerbeflächen in Norf und Allerheiligen aus dem Plan herausgenommen wurden.

Feststellungsbeschluss und Genehmigung in 2021

Die erneute öffentliche Auslegung machte keine wesentlichen Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfs erforderlich. Nach redaktionellen Überarbeitungen fasste am 29. Januar 2021 der Haupt- und Sicherheitsausschuss, stellvertretend für den Rat der Stadt Neuss, mehrheitlich einen abschließenden Beschluss über den neuen Flächennutzungsplan. Er stimmte dem Plan, seiner Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht zu.

Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte den neuen Flächennutzungsplan im Juli 2021 mit Auflagen, u.a. im Bereich des Sportparks Reuschenberg und des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Pierburg im Barbaraviertel (Bekanntmachung der Genehmigung).

Mit der Bekanntmachung am 31.07.2021 trat der neue Flächennutzungsplan in Kraft.