2.3 Städtische Planungsgrundlagen

Auf kommunaler Ebene gliedert sich die vorbereitende Bauleitplanung in die übergeordneten Planungsgrundlagen ein, die in Form des geltenden Flächennutzungsplans (FNP) – in der Fassung vom 10.02.1995 – die planerisch gewünschte zukünftige Nutzungsstruktur der Stadt Neuss festlegt. Neben flächenbezogenen Angaben werden hier bereits Aussagen zur Zentrenstruktur getroffen, über die sich erste Grundannahmen der zukünftigen verkehrlichen Bedeutung einzelner Teilräume ableiten lassen.

Diese gesamtstädtischen Planungen werden durch teilräumliche Pläne sowie durch Fachplanungen ergänzt bzw. inhaltlich konkretisiert und finden entsprechende Berücksichtigung bei der Erarbeitung des VEP.