5.2.4 Unfallanalyse

Unter Zugrundelegung der polizeilichen Unfalldaten aus den Jahren 1994 bis 2001 finden die Bereiche mit erhöhtem Unfallgeschehen bei der Feststellung von Konfliktbereichen Berücksichtigung.

Das Unfallgeschehen aus diesen betrachteten acht Jahren lässt einen leichten Anstieg in der Unfallzahl mit Fußgängern und Kfz erkennen. Insgesamt steigt die Unfallzahl im Jahr 2001 auf 94 Unfälle. Die Anzahl der Unfälle ist der Anzahl der insgesamt verletzten/getöteten Personen sehr ähnlich, das bedeutet, dass durchschnittlich bei jedem registrierten Unfall eine Person verletzt wurde. Nur in wenigen Fällen verunglückten mehrere Personen pro Unfallgeschehen. Die Anzahl der Schwerverletzten bleibt im Betrachtungszeitraum relativ konstant; die Anzahl der Leichtverletzten steigt tendenziell leicht an. (Bild 5/1)

Unfälle mit Fußgängern und Kfz in den Jahren 1994 bis 2001

Bild 5/1: Unfälle mit Fußgängern und Kfz in den Jahren 1994 bis 2001

 

Unfälle mit Fußgängern in der Innenstadt lassen sich v.a. entlang der Krefelder Straße und der Oberstraße, dem eigentlichen Hauptinnenstadtbereich beobachten. Unfallursachen sind größtenteils plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen, Nichtbeachtung von Fahrzeugen und falsches Verhalten der Fahrzeuge beim Abbiegen oder an Fußgängerfurten. Im genannten Beobachtungszeitraum kam es sechsmal zu Unfällen mit der Straßenbahn (1998, 1999, 2000).

In einer weiteren Betrachtung sind die Straßen mit mindestens drei Unfällen pro Jahr aus dem gesamten Unfallgeschehen herausgefiltert. Auf dieser Basis können konfliktreiche Straßenzüge bzw. Knoten dargestellt werden. Straßen mit besonders häufigem Unfallgeschehen sind die Further Straße, Euskirchener Straße, Teilbereiche der Bergheimer Straße (in den Stadtteilen Reuschenberg, Pomona und Dreikönigenviertel), Teilbereiche des Berghäuschenswegs und die Grevenbroicher und Weckhovener Straße (im Stadtteil Weckhoven).

Die häufigsten Unfallursachen sind plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen und Nichtbeachten des fließenden Verkehrs, sowie von seiten der Kfz-Halter falsches Verhalten an Überwegen und Fußgängerfurten, insbesondere bei Abbiegevorgängen.