5.3.1 Allgemeines

Eine grundlegende Zielsetzung der Verkehrsentwicklungsplanung ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsmitteln herzustellen, die zu einer insgesamt stadtverträglichen Abwicklung des Verkehrsgeschehens führen soll. Die Stadt Neuss hat sich in diesem Rahmen zum Ziel gesetzt, Planungen zugunsten des Umweltverbundes und damit zugunsten des Radverkehrs durchzuführen. Anreize für den Radverkehr können besonders dort geschaffen werden, wo für bestimmte Fahrtzwecke und innerhalb akzeptabler Entfernungen attraktive Alternativen zum motorisierten Verkehr bestehen. Als Voraussetzung muss hierfür der Abbau von Nutzungshindernissen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit angesehen werden. Darüber hinaus wird die Bereitschaft auf das Fahrrad umzusteigen u.U. durch attraktive städtebauliche Gestaltung der Verkehrsstraßen erhöht.

Während sich bei allen anderen Verkehrsarten die Netzstruktur an der tatsächlichen Verkehrsnachfrage ausrichtet, orientiert sich das Netz der Radverkehrsanlagen an einem potenziellen Bedarf, für den ein sinnvoll erscheinendes Verkehrsangebot zugrunde gelegt wird.