5.5.6 Unfälle

Mangelhaft ausgebaute oder organisierte Knoten und Straßenzüge bieten die Voraussetzung für wiederholtes Unfallgeschehen im Straßenverkehr und lassen sich folglich oft als Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial definieren. Gleichzeitig schlagen sich solche Mängel im Straßenverkehr auf die Zahl der Unfälle nieder. Die Betrachtung des Unfallgeschehens aus den vergangenen Jahren kann unter Umständen Aufschluss darüber geben, ob sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer geändert hat bzw. ob Veränderungen im Straßensystem Auswirkungen auf das Unfallgeschehen Einfluss genommen haben.

Aus den polizeilichen Unfalldaten aus den Jahren 1994 bis 2001 lassen sich grundsätzlich abnehmende Unfallzahlen erkennen. Mit Ausnahme des Jahres 1999 (mit einem Anstieg von etwa 200 Leichtverletzten) ist die Zahl der Schwerverletzten und Leichtverletzten in dem Betrachtungszeitraum kontinuierlich leicht gesunken. Warum im Jahr 1999 auffallend mehr Unfälle registriert wurden, kann nicht nachvollzogen werden. (Bild 5/18)

Unfälle im fließenden Verkehr in den Jahren 1994 bis 2001

Bild 5/18: Unfälle im fließenden Verkehr in den Jahren 1994 bis 2001

 

Das Unfallgeschehen im Jahr 2001 repräsentiert die aktuelle Situation. Im Neusser Stadtgebiet stellen sich Unfallhäufungen sowohl flächenhaft als auch linienhaft dar. Linienhafte Bereiche zeigen sich insbesondere entlang der Further Straße – Venloer Straße und den Verzweigungen in die Viersener und in die Kaarster Straße. Im Süden treten immer wieder Unfälle an der Bergheimer Straße innerhalb des Stadtteiles Reuschenberg auf. In der gesamten Innenstadt sind allgemein große Unfallmengen zu verzeichnen.

Wenn innerhalb eines Jahres „drei oder mehr Verkehrsunfälle des gleichen Typs bzw. acht oder mehr Unfälle unabhängig vom Unfalltyp“ stattfinden, dann wird ein Unfallort als Unfallhäufungsstelle(3) ausgewiesen. Gezählt werden dabei nur schwerwiegende Unfälle, das sind Unfälle mit Personenschaden oder Unfälle mit schwerem Sachschaden (Schäden mit mindestens 2.000 Euro). Sobald ein Unfallort laut Definition zu einer Unfallhäufungsstelle wird, werden Besichtigungen vor Ort veranlasst und Maßnahmen zur sofortigen Konfliktbehebung durchgeführt. Vor diesem Hintergrund werden die Unfallhäufungsstellen zwar der Vollständigkeit halber angeführt, aber bei zukünftigen Bewertungen im Rahmen des VEP nicht mehr erwähnt.

Im Jahr 2001 wurden erstmalig seit dem Jahr 1996 wieder Unfallhäufungsstellen ausgewiesen. Bei den Unfällen ist keine bemerkenswerte Auffälligkeit zu beobachten. Von den insgesamt 83 Unfällen an Unfallhäufungsstellen, waren 21 Personen leichtverletzt und drei Personen schwerverletzt. Zwei Fußgänger waren am Unfallgeschehen beteiligt.

Die fünf Unfallhäufungsstellen liegen an den Knoten:

  • B 477 Abzweigung Eppinghover Mühle
  • Further Straße / Josefstraße / Wolberostraße
  • Tucherstraße / Am Blankenwasser / Am Fuchsberg
  • Europadamm / Hessenstraße
  • Hammfelddamm / Europadamm / Anton-Kux-Straße
  1. Definition nach Landrat Neuss-Polizei und Straßenverkehr im Kreis Neuss 2001