1.2 Zielsetzung

Nach Definition des Umweltbundesamtes „zielt der VEP darauf ab, die Chancengleichheit aller Verkehrsmittel zu gewährleisten, den Umweltverbund zu fördern und die Belange von Umwelt, Städtebau und Verkehr aufeinander abzustimmen.“Dieser Definition liegt das Leitbild Verkehrsvermeidung – Verkehrsverlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel – umweltverträgliche Abwicklung des verbleibenden Autoverkehrs zugrunde. Dabei ist es das besondere Ziel, die sozialen Nachteile wie z.B. Verkehrsbehinderungen, -belastungen, Lärm und Abgase zu mindern. Die Abwicklung des für Neuss notwendigen Gesamtverkehrs ist „stadtverträglich“ zu gestalten und weitgehend durch Nutzung der vorhandenen Infrastruktur zu realisieren. Darüber hinaus ist es das Leitziel der Stadt Neuss, die heutige Mobilität der Bevölkerung zu erhalten bzw. weiter zu verbessern. Planungen sollen durch Anreize („Pull-Faktoren“) zur Verbesserung des Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes – mindestens aber zur Beibehaltung des Status quo – beitragen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Erfolg der Planung maßgeblich von der Bereitschaft der Bevölkerung abhängt, die geänderten Strukturen anzunehmen. Dementsprechend ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die sowohl Sinn und Zweck der Maßnahmen erläutert als auch für „Stadtverträglichkeit“ wirbt, unabdingbar. Die Verkehrsentwicklungsplanung benötigt nicht nur veränderte Zielsetzungen und erweiterte Methoden und Instrumente, sie benötigt v.a. auch eine offene Gestaltung des Planungsprozesses. Dazu empfehlen sich Informationstermine, bei denen sich Beteiligte und Betroffene wirkungsvoll einbringen können.