5.2.1 Allgemeines

Im Innerortsbereich ist der Fußgängerverkehr nach wie vor die wichtigste Verkehrsart. Jeder Verkehrsteilnehmer beginnt und beendet seine Wege als Fußgänger. Dabei erfordert jeder effiziente Fußgängerverkehr ein engmaschiges, qualitativ hochwertiges Netz mit möglichst direkten Wegen. Als störend werden Umwege um mehr als ein Viertel der direkten Linie empfunden. Sichere und attraktive Querungsmöglichkeiten müssen gewährleistet sein. Zwischen den Schwerpunkten der Wohnbebauung und den Zielen des Fußverkehrs (z.B. Schulen, Kindergärten, Nahversorgung, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) sind Verbindungen abseits des Kraftfahrzeugverkehrs besonders relevant. Ein attraktives Straßenbild fördert die Bereitschaft, längere Fußwege in Kauf zu nehmen. Durch dazu dienliche Maßnahmen (wie etwa Verbreiterungen des Fußweges, Fußwege durch eine attraktive Umgebung) wird der Anteil der Fußwege vergrößert.

Grundsätzlich richtet sich der Anspruch an einen Fußweg nach dem Zweck des Weges. Während das „Alltagsnetz“ kurze und direkte Verbindungen bevorzugt, sind beim „Freizeitnetz“ die Einbindung von Freizeitstätten sowie eine sichere, attraktive und abwechslungsreiche Wegeführung von Bedeutung.
Ziel muss es sein, dem Menschen als Fußgänger einen ausgewogenen und verträglichen Lebensraum zu bieten und seinen Ansprüchen gerecht zu werden. Gelingt dies nicht, so wirken sich diese Störungen bzw. Unverträglichkeiten für den Fußgängerverkehr in

  • Behinderungen und Barrieren
  • Konflikten
  • Sicherheitsrisiken
  • Komfortverlusten
  • Zeitverlusten

aus.