5.6.2 Parkplatzangebot und Parkraumbewirtschaftung

Das Innenstadtgebiet von Neuss ist im Rahmen der straßenverkehrlichen Vorschriften mit Parkflächen für „Bewohner städtischer Quartiere“ ausgewiesen, die in einem angemessenen Verhältnis auch zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass gleichmäßig und flächendeckend auf den Straßenraum verteilt, Parkflächen in Form von Anwohnerparkplätzen, Besucherparkplätzen und in sogenannter „Misch-Regelung“ angeboten werden. Teilweise sind Flächen für nicht-öffentliche Parkplätze reserviert bzw. sind diese Flächen freizuhalten, um reservierte Parkflächen oder Garagen anfahren zu können.

Die Mehrzahl der Besucherparkplätze befindet sich in Form von Tiefgaragen / Parkhäusern und Kurzzeitstellplätzen in unmittelbarer Nähe vom zentralen Geschäftsbereich.

Die Innenstadt von Neuss verfügt insgesamt über etwa 5.400 bewirtschaftete Parkplätze, die sich auf die Parkhäuser / Tiefgaragen und die ebenerdigen Stellflächen aufteilen.

Von den knapp 3.200 ebenerdigen Stellplätzen werden rd. 1.050 Plätze mit Parkscheinautomaten und rd. 80 Plätze mit Parkuhr bewirtschaftet. Seit 1993 gibt es in Neuss das Anwohnerparken. Ausschließlich für Anwohner sind dafür rd. 350 Abstellmöglichkeiten reserviert. Die restlichen 1.800 Stellplätze stehen als Mischplätze (Sonderregelungen für Anwohner und Kurzzeitparker), als Behindertenparkplätze oder als sonstige Stellplätze (zeitlich eingeschränktes Parken, Doppelnutzung, Parkscheibe) zur Verfügung. Von diesen sonstigen Stellplätzen stehen etwa 320 Parkplätze für Parken mit Parkscheibe kostenfrei zur Verfügung. (Bild 5/19)

Art der Parkraumbewirtschaftung Anzahl an Stellplätzen
Summe 3.181
Parkuhr 79
Parkschein 1.044
Anwohnerparken 356
Mischplätze 1.045
Behindertenplätze 62
Sonstige Parkregelungen 595

Bild 5/19: ebenerdige Parkplätze in der Innenstadt Neuss

Die im Innenstadtbereich vorhandenen drei Parkhäuser und vier Tiefgaragen werden z.T. von der Stadt und zum Teil von privaten Unternehmen betrieben, die insgesamt etwa 2.200 Stellplätzen anbieten. Das von der Stadt betriebene Parkhaus Rheintor ist mit 720 Parkplätzen das größte in Neuss. Die Tiefgarage Rathaus verfügt mit rd. 90 Stellplätzen über das geringste Platzangebot. In fast allen Einrichtungen können sich auch Dauerparker (Langzeitparker) einmieten. Der Anteil an Dauerparkern macht bezogen auf die insgesamte Stellplatzzahl knapp 27 % aus. (Bild 5/20)



Anzahl der Stellplätze
insgesamt
Anzahl der Stellplätze
für Dauerparker
Anzahl der Stellplätze
für Kurzzeitparker
Summe
2.154 569 1.585
Niedertor Parkhaus 308 48 260
Rheintor Parkhaus 720 200 520
Tranktor Parkhaus 458 198 260
Galeria Kaufhof Tiefgarage 300 0 300
Sparkasse Tiefgarage 155 80 75
Rathaus Tiefgarage 89 9 80
Meererhof Tiefgarage 124 34 90

Bild 5/20: Parkhäuser und Tiefgaragen in der Innenstadt Neuss

In der Stadt Neuss gelten für die Benutzung eines Parkplatzes je nach Standort unterschiedliche Preisregelungen und unterschiedliche maximale Parkdauer. Zone 1 charakterisiert mit den Standorten Markt und Busbahnhof den zentralsten und damit auch teuersten Bereich. Bei einer erlaubten Parkdauer von maximal 1 Stunde beträgt die Parkgebühr 1,50 Euro. Innerhalb des restlichen Innenstadtbereiches gelten die Tarife der Zone 2 mit 50 ct/30 Minuten. Bis auf zwei Ausnahmen in der Oberstraße und bei der Post ist ein 3-stündiges Parken erlaubt. Die Kurzparkzonen in den Außenbezirken stellen die Zone 3 dar. Gebührenfreie Standorte mit einer maximalen Parkdauer von 3 Stunden gibt es am Wendersplatz, an der Batteriestraße, in der Marienstraße und teilweise in der Kaiser-Friedrich-Straße. (Bild 5/21)

Zone Gebühr Dauer Lage
Bild 5/21: Parkzonen und Parktarife in Neuss
Zone 1 50ct/20 min max. 1 Stunde Markt, Busbahnhof
Zone 2 50ct/30 min Vorwiegend max. 3 Stunden
Ausnahmen:
Oberstraße max. 1 Stunde
Post max. 1 Stunde
Innerhalb des Innenstadtbereiches
Zone 3 50ct/Std max. 3 Stunden Außenbezirke
Zone 4 gebührenfrei max. 3 Stunden Batteriestraße, Wendersplatz, Marienstraße,
teilweise Kaiser-Friedrich-Straße

Die Parkgebühren für die öffentlichen Parkhäuser und Tiefgaragen entsprechen im wesentlichen der Zone 2 ohne die zeitliche Einschränkung von 3 Stunden.

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis belaufen sich auf 30 Euro/Jahr. Es sind etwa 3.000 Parkausweise ausgestellt (bei etwa 1.800 Anwohnerstellplätzen und mischgeregelten Stellplätzen).