6.1 Allgemeines

Die städtebauliche Analyse bildet die Grundlage für die Abstimmung zwischen Städtebau und Verkehr. Die Aufnahme des Straßenraumes erfolgt daher unter städtebaulichen und verkehrlichen Gesichtspunkten.

Die Ziele der städtebaulichen und verkehrlichen Straßenraumbewertung sind die Darstellung der Straßenraumverträglichkeit des Verkehrsgeschehens und die Definition der Verträglichkeitsgrenzen bzw. Konfliktschwere bezogen auf die unterschiedlichen Randnutzungen. Das Ergebnis ist die Dringlichkeitsverteilung der erforderlichen Maßnahmen nach Konfliktschwere bezogen auf den einzelnen Straßenraumtypen.

Zunächst erfolgt eine Typisierung der Straßenräume, die aus der Überlagerung der Straßenkategorien (siehe Kapitel 5.5.2) mit der Straßenumfeldnutzung entsteht. Die Straßenumfeldnutzung ist eine Unterteilung in die hauptsächlichen Nutzungen und stellt sich für die Stadt Neuss folgendermaßen dar:

  • Wohnen:
    überwiegende Nutzung als Wohnbereich, vereinzelt Einzelhandel, Dienstleistung oder Kleingewerbe möglich
  • Mischnutzung:
    punktuelle Versorgungsbereiche (Einzelhandel, Dienstleistung und Kleingewerbe), in Verbindung mit Wohnnutzung (in den oberen Geschossen)
    Die Versorgungsbereiche in den einzelnen Stadtteilen befinden sich vorwiegend an deren Hauptstraßen (z.B. Bergheimer Straße in Reuschenberg, Rheinfährstraße in Uedesheim).
  • Gewerbe / Industrie:
    durchgehend gewerbliche / industrielle Nutzung, Gewerbegebiete mit geringem Anteil an eingelagerter Wohnnutzung
    Neben den großen Gewerbe- bzw. Industriearealen wie z.B. in Uedesheim, im Hammfeld und im Hafen befindet sich gewerbliche Nutzung hauptsächlich in den Randbereichen der einzelnen Stadtteile.
  • Gemeinbedarfseinrichtungen:
    wie Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen
  • Grün / Erholungsfläche:
    wie Freizeiteinrichtungen, Grünanlagen
  • Bahn:
    Abschnitte entlang des Bahngeländes, die keine andere Nutzung zulassen