Inhaltsverzeichnis

Deckblatt des VerkehrsEntwicklungsPlans

Durchführung:

Logo: Spiekermann – Beratende Ingenieure

Düsseldorf, Mai 2004

Bearbeitung:

Dipl.-Ing. Anke Berndgen
Dipl.-Ing. Klaus Hübner
Dipl.-Ing. Kerstin Schlicht

Schnellstart

Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Ratsbeschluss vom 04.03.2005

Inhaltsverzeichnis

1
Einleitung
 
1.1
Vorgehensweise
1.2
Planungsziele der Stadt Neuss
2
Prognose – Vergleichsfall
 
2.1
Zweck des Prognose-Vergleichsfalles
2.2
Vorgehensweise / Eckwerte
2.3
Verkehrsnachfrage
2.4
Auswirkungen Verkehrsbelastungen
3
Integrierte Maßnahmen- und Handlungskonzepte
 
3.1
Methodischer Ansatz
3.2
Maßnahmen- und Handlungskonzept MIV
 
3.2.1
Grundlegende Planungsziele
3.2.2
Baustein Netzergänzungen
3.2.3
Baustein Knotenausbauten
3.2.4
Baustein P+R
3.2.5
Konzepte Innenstadt
3.3
Maßnahmen- und Handlungskonzept Ruhender Verkehr
 
3.3.1
Grundlegende Planungsziele
3.3.2
Parkraumkonzept Innenstadt
3.4
Maßnahmen- und Handlungskonzept ÖPNV
 
3.4.1
Grundlegende Planungsziele
3.4.2
Ausgangssituation
3.4.3
Schienenangebot
3.4.4
Zukünftiges Busliniennetz
3.4.5
Konzept Innenstadt
3.4.6
Alternative Bedienungsformen
3.4.7
Verknüpfungen
3.4.8
Ausstattungen von Haltestellen bzw. Haltepunkten
3.5
Maßnahmen- und Handlungskonzept Radverkehr
 
3.5.1
Baustein Radverkehrsnetz
3.5.2
Baustein Verkehrssicherheit
3.5.3
Baustein Fahrradabstellanlagen und B+R
3.5.4
Baustein Wegweisung
3.5.5
Konzept Innenstadt
3.6
Maßnahmen- und Handlungskonzept Fußgängerverkehr
 
3.6.1
Grundlegende Planungsziele
3.6.2
Baustein Fußwegenetz
3.6.3
Baustein Verkehrssicherheit
3.6.4
Konzept Innenstadt
3.7
Städtebaulicher Maßnahmen- und Handlungsrahmen
3.8
Öffentlichkeitsarbeit
4
Bewertung der künftigen Verkehrssituation
 
4.1
Vorgehensweise
4.2
Auswirkungen Verkehrsnachfrage
4.3
Auswirkungen Straßennetz
4.4
Auswirkungen ÖPNV-Netz
 
4.4.1
Verkehrsbelastungen
4.4.2
Verkehrsqualitäten
4.4
Verkehrsverflechtungen
5
Maßnahmen- und Prioritätenreihung

Anlagenverzeichnis

Anlage 1
Verkehrszellen
Anlage 2
Verkehrsverflechtungen: Neuss – Umland
Anlage 3
Verkehrsverflechtungen: Hafen / Hammfeld – übrige Stadtteile
Anlage 4
Verkehrsverflechtungen: südliches Stadtgebiet – übrige Stadtteile
Anlage 5
Verkehrsverflechtungen: nördliches Stadtgebiet – übrige Stadtteile
Anlage 6
Verkehrsverflechtungen: Innenstadt – übrige Stadtteile
Anlage 7
Unfälle Fußgängerverkehr
Anlage 8
Innenstadt Fußgängerverkehr Mängel
Anlage 9
Verkehrsverflechtungen Radverkehr
Anlage 10
Radverkehrsanlagen
Anlage 11
Radverkehr Mängel
Anlage 12
Radverkehrselemente Innenstadt
Anlage 13
Radroutennetz
Anlage 14
Unfälle Rad
Anlage 15
Innenstadt Radverkehr Mängel
Anlage 16
Buslinien SWN
Anlage 17
Linien BVR, Rheinbahn, MÖBUS, Gebr. Schilden
Anlage 18
Erschließungsqualität QS1

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1
Zuordnung der Parkierungsanlagen zu den Schildern
Tabelle 2
Veränderung des Reisezeitverhältnisses ÖV – IV
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen
Tabelle 3
Verbesserungen in den Verbindungshäufigkeiten QS 1
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen
Tabelle 4
Verbesserungen in den Verbindungshäufigkeiten QS 2
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen
Tabelle 5
Verkürzung der Reisezeiten im ÖV
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahme
Tabelle 6
Veränderung der Umsteigehäufigkeit
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen
Tabelle 7
Veränderungen beim Modal-Split
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen

Abkürzungsverzeichnis

A
Autobahn
AS
Anschlussstelle
B
Bundesstraße
B+R
Bike and Ride
bzw.
beziehungsweise
ca.
cirka
d. h.
das heißt
EAHV
Empfehlung für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen
Einw.
Einwohner
etc.
et cetera
evtl.
eventuell
Hbf
Hauptbahnhof
Hp
Haltepunkt
HVZ
Hauptverkehrszeit
i. d. R.
in der Regel
inkl.
inklusive
ITF
Integraler Taktfahrplan
K
Kreisstraße
Kap.
Kapitel
Kfz
Kraftfahrzeug
km
Kilometer
L
Landstraße
LSA
Lichtsignalanlage
m
Meter
min
Minuten
mind.
mindestens
MIV
Motorisierter Individualverkehr
NMV
Nichtmotorisierter Verkehr
NRW
Nordrhein-Westfalen
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖV
Öffentlicher Verkehr
P+R
Park and Ride
Pers.
Personen
Pkw
Personenkraftwagen
QS 1
Qualitätsstandard 1
QS 2
Qualitätsstandard 2
rd.
rund
S(-Bahn)
Schnellbahn
sog.
sogenannt
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
U(-Bahn)
Untergrundbahn
u. a.
unter anderem
usw.
und so weiter
u. U.
unter Umständen
v. a.
vor allem
VEP
Verkehrsentwicklungsplan
vgl.
vergleiche
z. B.
zum Beispiel

Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Neuss
Ratsbeschluss vom 04.03.2005

Der Rat hat zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Neuss, Maßnahmen- und Handlungskonzepte, Mai 2004, folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

1. neu

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im VEP enthaltenen Maßnahmen- und Handlungskonzepte und unter Berücksichtigung der Prioritätenreihung auf den Seiten 81 bis 84 die weiteren Verkehrsplanungen und die Beantragung von öffentlichen Mitteln für die Finanzierung vorzunehmen

2. neu

Die nachstehenden Vorschläge im VEP unterliegen dabei folgenden Änderungen:

2.1 neu

Erhalt der Freizügigkeit für den MIV (Seite 13/14)

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gerüst von Straßen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, das eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für den MIV (Motorisierten Individualverkehr) sicherstellt und den Kern der Innenstadt zugleich beruhigt.
Die Querungsmöglichkeiten des Hauptstraßenzugs Krefelder Straße – Niederstraße –Büchel – Oberstraße (Seite 27/28) müssen erhalten bleiben und bedürfen einer verträglichen Verkehrsabwicklung. Die Verwaltung wird beauftragt, Untersuchungen anzustellen und hierüber zu berichten. Ein modifiziertes Parkleitsystem mit veränderter Wegewahl könnte zudem zu einer Reduzierung der Querungsfahrten beitragen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür gemeinsam mit der City Parkhaus GmbH ein Konzept zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Vorschläge zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch Umlenkung der Verkehrsströme für den Straßenzug Friedrichstraße – Zollstraße – Am Kehlturm (Seite 27) zu unterbreiten.

2.2 neu

Verbindung K7 – L142 / Umfahrung Hoisten (Seite 22/23)

Zur Verkehrsentlastung des Stadtteils Hoisten (K30n, Ansiedlung von drei Supermärkten im Gewerbegebiet) wird ohne Inanspruchnahme der Trasse der ehem. A46 östlich der Ortslage eine Verbindung zur L142 weiter untersucht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Linienbestimmung für die A46 zwischen dem AK Neuss-Süd und der AS Neuss-Holzheim zu beantragen, damit diese Trasse aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Neuss herausgenommen werden kann.

2.3 neu

Verbindung L201 zur Anschlussstelle B230 / AS Holzheim (Seite 23)

Für die Entwicklung zwischen Holzheim und Kapellen (Raketenstation, übergemeindliches Gewerbegebiet) ist eine Entlastung von Holzheim vorzusehen, möglicherweise durch Verschwenkung der L201 zur Anschlussstelle B230.

2.4 neu

Aufnahme der Maßnahme Nr. 20 „Verkehrsentlastung für die Erprather Straße“

3. neu

Darüber hinaus sind von der Verwaltung bei der Umsetzung des VEP die nachfolgenden Vorgaben zusätzlich zu beachten:

3.1 neu

Unterbringung des ruhenden Verkehrs

Im Sinne von Stadtgestaltung, Stadtreparatur, Wohnumfeldverbesserung ist die bessere Nutzung vorhandenen Straßenraums als öffentliche Aufgabe stärker ins Blickfeld zu rücken. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der City Parkhaus GmbH ein Konzept zu erarbeiten, wie in wichtigen Teilbereichen der Stadt (z.B. Drususallee, Dreikönigenviertel) andere Lösungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs gefunden und umgesetzt werden können.

3.2 neu

Richtlinien für Baumaßnahmen

Bei allen Planungen und Baumaßnahmen sind die einschlägigen Regelwerke zu beachten.
Kreisverkehre erhalten in der Regel einen Durchmesser von 30 m, Radwege werden außerhalb der Kreisverkehre geführt. Fahrbahnbreiten von unter 2,50 m sind zu begründen. Auf den Einbau von Schwellen, „Berliner Kissen“ o.ä. wird grundsätzlich verzichtet. Aufpflasterungen erfolgen – wenn überhaupt – nur an Einfahrten zu Wohngebieten. Mittelinseln werden nur an wirklichen Querungsstellen und ohne Beeinträchtigung der Fahrbahnbreite errichtet. Busbuchten sind für Niederflurfahrzeuge und ein zügiges Ein- und Ausfahren vorzusehen. Ihnen ist Vorrang vor sog. Buskaps einzuräumen.

4. neu

Zur zielorientierten weiteren Beratung für einen verbesserten ÖPNV sind die Vorschläge des VEP (Seite 34 ff.) alsbald in einer Machbarkeitsstudie zu vertiefen und mit einer haltestellen- und zeitgenauen Frequentierung jeder einzelnen Busverbindung darzustellen. Dazu werden die Stadtwerke beauftragt, ihrerseits aufzuzeigen, wie die Ziele des VEP umgesetzt oder ergänzt werden können. Erst danach kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die sich aus einem verbesserten Angebot ergebenden finanziellen Mehrbelastungen getragen werden können. Die Stadtwerke werden darüber hinaus beauftragt, den Gedanken eines Bürgerbus-Systems oder anderer alternativer Bedienungsformen aufzugreifen und Vorschläge für die Umsetzung zu unterbreiten.

5. neu

Für die Schwerpunkte „neue Osttangente“ und „Stadtbahnlinie U81“ sind in Verhandlungen mit den Zuschussgebern oder mit anderen Finanzquellen ein Konzept und ein Zeitplan zur Realisierung vorrangig zu erarbeiten. Sollte eine Umsetzung der Osttangente / der Stadtbahnlinie U81 nicht nachweisbar sein, sind neue Planungen und Beratungen erforderlich. Vorsorglich sind alle Maßnahmen auf der Westseite des Hafenbeckens 1 dieser Forderung unterzuordnen.

6. neu

Alle Einzelmaßnahmen, die im Vollzug des VEP einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden, unterliegen zu gegebener Zeit vor Beginn der Detailplanung einer aktualisierten Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. den Rat.

Die Ziffer 1. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung „Der VEP wird zur Kenntnis genommen“ entfällt.